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Kurzfassung
35-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs seiner 13-jährigen Nichte verurteilt
Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner 13-jährigen Nichte zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte auch ein Vergehen aufgeführt, indem er kinderpornografisches Bildmaterial ausgetauscht hatte.
Das Urteil
Die Vorsitzende Richterin wirft dem Angeklagten vor, er habe wissen müssen, dass sein Verhalten strafbar sei. Der Angeklagte behauptet, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt und seine Nichte habe ihn ausgenutzt.
Der Verteidiger hatte von einem „ungewöhnlichen Fall“ gesprochen, die Vorsitzende Richterin von einem „untypischen Opfer“. Ein Polizist hatte im Zeugenstand von „Früchtchen“ gesprochen, seine Kollegin von einem Mädchen, das deutlich älter gewirkt habe.
Der Angeklagte und seine Nichte
Der Angeklagte selbst hatte über seine Nichte gesagt, die sei „mit allen Wassern gewaschen“ und eine notorische Lügnerin. Die Vorsitzende Richterin Irina Schütz wirft dem Angeklagten vor, er habe wissen müssen, dass es strafbar sei, sich auf die „Avancen“ des Kindes einzulassen.
Die Kammer sei davon überzeugt, dass der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen nicht nur einvernehmlich gewesen, sondern das „Opfer“ die treibende Kraft gewesen sei. Und dennoch sei eine solche Tat im juristischen Sinne ein sexueller Missbrauch von Kindern und der Angeklagte dafür zu bestrafen.
Weitere Vorwürfe
Hinzu kommt, dass der Angeklagte auch kinderpornografisches Bildmaterial ausgetauscht hatte. Auf seinem Mobiltelefon hatten Ermittler knapp 1000 Fotos sichergestellt. Der Angeklagte hatte sich unter dem Pseudonym „Zeigefreudig“ mit diversen Chatpartnern ausgetauscht.
Die Mutter der 13-Jährigen war im Zeugenstand gehört worden, die Vorsitzende Richterin zeigte sich „überrascht von deren Neutralität“. Es sei offenkundig geworden, dass das Verhältnis von Mutter und Tochter nicht gut sei.
Das Mädchen lebt jetzt bei seinem Vater
Nachdem die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten bekannt geworden waren, hatte sich das Jugendamt eingeschaltet. Das Mädchen lebt mittlerweile beim Vater, um nicht in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht zu werden.
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