Kläger verlangt 850.000 Euro vom Erzbistum Köln, Verhandlung verschoben.

Ein Kläger fordert 850.000 Euro vom Erzbistum Köln, Verhandlung verschoben. Die Forderung des Klägers, der eine hohe Summe von 850.000 Euro vom Erzbistum Köln verlangt, hat zu einer Verschiebung der Verhandlung geführt. Es wird erwartet, dass dieser Fall für Aufsehen sorgen wird, da es um eine beträchtliche Geldsumme geht und das Erzbistum Köln in den letzten Jahren bereits wegen ähnlicher Fälle in die Schlagzeilen geraten ist. Die genauen Hintergründe dieser Forderung sind noch nicht bekannt, jedoch dürften die Anhörungen und Verhandlungen in den kommenden Wochen Licht ins Dunkel bringen. Es bleibt abzuwarten, wie das Erzbistum Köln auf diese Forderung reagieren wird und ob es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen kann.

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Klägerin fordert 830.000 Euro vom Erzbistum Köln - Verhandlung auf Juni verschoben

Eine ursprünglich für den 9. April geplante Verhandlung über die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln ist vorerst vertagt worden. Das teilte das Kölner Landgericht am Freitag mit. Als neuer Termin sei der 4. Juni anberaumt worden. In dem Fall klagt eine Frau auf 830.000 Euro Schmerzensgeld von der Kirche für das ihr zugefügte Leid.

Mann zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs

Mann zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs

Die Klägerin ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Der Mann hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht. Die Frau klagt außerdem auf 20.000 Euro für weitere Kosten wie Therapien.

Verhandlung aufgrund Hinweis verschoben

Verhandlung aufgrund Hinweis verschoben

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde die Verhandlung verschoben, nachdem die Kammer einen Hinweis an die Klägerseite gegeben hatte. Fraglich sei unter anderem, inwieweit die Taten des Mannes privates Handeln dargestellt hätten oder in Ausführung seines kirchlichen Amtes geschehen seien. Der Anwalt der Frau erklärte, man werde in dem Fall nun klärend Stellung nehmen.

Wegweisendes Urteil gegen Erzbistum Köln

Wegweisendes Urteil gegen Erzbistum Köln

Die nun bevorstehende Verhandlung ist das zweite Verfahren dieser Art gegen das Erzbistum Köln. Vor knapp einem Jahr hatte das Kölner Landgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Erzdiözese einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro zahlen soll. Das ist die bislang höchste Schmerzensgeldsumme, die ein deutsches Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche zugesprochen hat.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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