Koblenzer Polizist klaut bei Unfall Käse und verliert Arbeitsplatz
In einer schockierenden Affäre hat ein Polizist aus Koblenz bei einem Unfall auf der Autobahn Käse gestohlen. Der Vorfall ereignete sich, als der Beamte am Tatort einem Unfall auf der Autobahn bei Koblenz zu Hilfe eilte. Statt sich um die Opfer zu kümmern, sah er sich jedoch von den zurückgelassenen Gütern des Unfallfahrzeugs angezogen und klaut eine Ladung Käse. Die Tat wurde jedoch entdeckt und der Polizist verlor infolgedessen seinen Arbeitsplatz. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen den ehemaligen Beamten aufgenommen.
Polizist aus Koblenz verliert Job nach Käse-Diebstahl bei Unfall
Ein Polizist aus Koblenz hat seinen Job verloren, nachdem er bei einem Unfall 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten LKW gestohlen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung damit bestätigt.
Der Polizist, der bei der Autobahnpolizei gearbeitet hatte, sollte bei einem Einsatz eine Unfallstelle absichern. Stattdessen fuhr er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten LKW-Containers und forderte einen Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm neun Käsepakete à 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro zu überreichen.
Ein Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle, teilte das Gericht mit. Es sei davon auszugehen, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Verwandten behalten habe.
In seiner Berufung gab der Beamte an, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. „Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse.“
Das sah das Gericht anders: Der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. „Mit diesem Verhalten habe der Beklagte dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet“, teilte es mit.
Es komme dabei auch nicht darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.
Der Polizist war zuvor in einem Strafverfahren in einem minderschweren Fall verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird. Dagegen legte dieser Berufung ein - vergeblich.
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