Krefeld: Was tun, wenn man verletzte Wildvögel findet?
Immer häufiger werden verletzte Wildvögel in der Stadt Krefeld entdeckt, was viele Bürger vor die Frage stellt, wie sie in solch einer Situation handeln sollen. Die Stadtverwaltung hat nun reagiert und einen Leitfaden herausgegeben, der Anwohnern erklärt, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie auf verletzte Vögel stoßen. Dieser Schritt ist Teil eines größeren Programms zur Rettung der Tierwelt in städtischen Gebieten. Bürger werden ermutigt, die Hotline anzurufen, um professionelle Hilfe für die Wildvögel zu erhalten. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung sensibilisiert wird und aktiv dazu beiträgt, die bedrohten Tiere zu schützen und zu pflegen.
Verletzte Wildvögel in Krefeld: Wo man Hilfe findet und worauf man achten sollte
In Krefeld kennt der Naturschutzbund die Situation zur Genüge: Während der Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind. Die Tierschützer warnen jedoch davor, unüberlegt zu handeln, da manchmal mehr Schaden angerichtet werden kann. Die Unsicherheit darüber, an wen man sich wenden kann, wenn ein Wildvogel offensichtlich verletzt ist, ist groß.
Naturschutzbund Krefeld informiert: Richtige Anlaufstellen für verletzte Wildvögel
Der Naturschutzbund in Krefeld betont, dass sie selbst keine aktive Hilfe für Wildtiere leisten können, da sie keine Auffangstationen unterhalten. Stattdessen empfehlen sie, sich an das Krefelder Tierheim zu wenden. Allerdings ist auch dort die Kapazität begrenzt, um verletzte Wildvögel aufzunehmen. Es wird geraten, verletzte oder hilflose Jungvögel in anerkannte Auffangstationen oder Vogelpflegestationen zu bringen, die bei verschiedenen Organisationen und Behörden erfragt werden können.
Krefeld: Was tun, wenn man verletzte Wildvögel findet? Tipps vom Tierschutzexperten
Experten raten dazu, verletzte Wildvögel aus der Ferne zu beobachten und abzuwarten, ob sich ein anderer Vogel um sie kümmert. Es wird darauf hingewiesen, dass Jungvögel nur dann aufgenommen werden dürfen, wenn sie tatsächlich hilflos, verletzt oder krank sind, um nicht gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen. Es ist wichtig, das Tier nicht zu weit von der Fundstelle zu entfernen, damit es von den Eltern wiedergefunden werden kann.
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