Kreis Viersen: Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Der Kreis Viersen hat eine Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit beschlossen. Dies bedeutet, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner in diesem Zeitraum anleinen müssen, um die Brut- und Setzplätze von Wildtieren zu schützen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Störungen in der Natur zu minimieren und die Artenvielfalt zu erhalten. Diese Regelung ist insbesondere in Waldgebieten und Naturschutzgebieten von großer Bedeutung. Hunde, die frei herumlaufen, könnten Wildtiere aufscheuchen und deren Lebensraum gefährden. Die Anleinpflicht gilt ab sofort und wird von den Behörden kontrolliert. Hundebesitzer sind dazu aufgerufen, die Regelung zu beachten und damit einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten.

Hundebesitzer im Kreis Viersen aufgepasst: Anleinpflicht während Brut und Setzzeit!

Hundebesitzer im Kreis Viersen aufgepasst: Anleinpflicht während Brut und Setzzeit!

Am 1. April hat die Brut- und Setzzeit begonnen: Viele Wildtiere bekommen jetzt ihre Jungen und ziehen sie auf, im Wald, auf den Wiesen und Feldern. Im hohen Gras beispielsweise legen Feldhasen ihren Nachwuchs ab. Stockenten brüten versteckt am Ufer von Gewässern, Fasane in ungemähten Grasstreifen. Feldlerchen brüten gut getarnt am Ackersaum, Kiebitze haben ihre Gelege auf scheinbar unbewachsenen Äckern. Weibliche Rehe sind hochtragend, werden ihre Kitze im hohen Gras ablegen. All diesen Tieren, den Eltern ebenso wie den Jungtieren, droht Gefahr, wenn freilaufende Hunde unterwegs sind.

Kreislandwirt warnt: Hunde während Brut und Setzzeit anleinen!

Viele Hundehalter wollen ihrem Vierbeiner den Freilauf und das fröhliche Spiel mit Artgenossen ermöglichen. Doch dafür sind die Felder und Äcker der Bauern nicht da. „Hunde dürfen auf den Wegen laufen, da haben wir als Landwirte nichts gegen – aber bitte nicht in den Kulturen“, mahnt Kreislandwirt Paul-Christian Küskens als Sprecher der Landwirte im Kreis Viersen: „Da werden Lebensmittel produziert. Sie kommen so in die Küche, wie sie auf den Feldern geerntet werden.“

Insbesondere in der Brut- und Setzzeit stören freilaufende Hunde die wild lebenden Tiere bei der Aufzucht ihrer Jungen ganz massiv. Deshalb ist besondere Rücksicht gefordert: „Bis zum 15. Juli müssen Hunde beim Spaziergang in der freien Landschaft in NRW angeleint werden“, heißt es vom Kreis Viersen. In den Naturschutzgebieten im Kreis Viersen ist es generell verboten, Hunde frei laufen zu lassen, auch außerhalb der Brut- und Setzzeit müssen sie dort angeleint sein.

Spaziergänger sehen schnell, ob sie sich in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet befinden: Darauf weisen Schilder hin. In Ausflugsgebieten gibt es zusätzliche Schilder, die explizit darauf hinweisen, Hunde anzuleinen. Dort und in vielen weiteren Bereichen im Kreisgebiet führt der Kreis Viersen Kontrollen durch, oftmals da, wo nicht nur Einheimische, sondern auch viele Touristen unterwegs sind.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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