Land NRW verletzt Grundgesetz: Polizeipräsidenten darf nicht beliebig in den Ruhestand geschickt
Ein Skandal erschüttert das Land Nordrhein-Westfalen. Der Verfassungsgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt: Der Polizeipräsident darf nicht willkürlich in den Ruhestand geschickt werden. Das Land NRW hat damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Polizei und die Politik in Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet dies für die Zukunft der Sicherheitsbehörden in NRW?
Land NRW: Bundesverfassungsgericht erklärt Teil des Beamtengesetzes für nichtig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat entschieden, dass der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW, der es ermöglicht, Polizeipräsidenten jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, nichtig ist. Die Vorschrift im Beamtengesetz stufe Polizeipräsidenten in NRW zu Unrecht als politische Beamte ein.
Kläger des Ausgangsverfahrens war der ehemalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers. Die damals rot-grüne Landesregierung hatte Albers nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht 2015/16 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen von Männern auf Frauen von seiner Aufgabe entbunden und in den Ruhestand geschickt. Dagegen klagte Albers.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Das Gericht hat die Vorschrift im Beamtengesetz als verfassungswidrig erklärt, da Polizeipräsidenten nicht als politische Beamte anzusehen seien.
Die Karlsruher Richter befanden, dass weder der den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der ihnen auferlegten Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte das Amt des Polizeipräsidenten als ein 'politisch' aus mache.
Das Verfahren von Albers wird nun am OVG fortgeführt. Nach dem BVerfG-Beschluss dürften die dortigen Richter seiner Klage stattgeben und seine Versetzung in den Ruhestand als ungültig erklären.
Polizeichef geht, Tätersuche wird fortgesetzt
Zurückblickend: Die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015/16, die zu Albers' Entbindung von seiner Aufgabe führten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Auswirkungen auf die Zukunft der Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf diese Entscheidung reagiert.
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