Möglichkeit für Ehepaare und Kinder, Doppelnamen durch neues Namensrecht anzunehmen
Das neue Namensrecht bietet Ehepaaren und ihren Kindern die Möglichkeit, Doppelnamen anzunehmen. Dies bedeutet, dass Familien nun die Option haben, beide Nachnamen der Eltern zu tragen, was zu einer stärkeren Verbindung innerhalb der Familie führen kann. Diese gesetzliche Änderung stellt eine bedeutende Entwicklung dar, da sie traditionelle Namenskonventionen herausfordert und modernen Familienstrukturen entgegenkommt. Eltern und Kinder können nun gemeinsam einen Doppelnamen tragen, der ihre Identität und Zugehörigkeit stärker zum Ausdruck bringt.
Neue Namensrechtsreform ermöglicht Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, erhält mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen. Ehepaare sollen sich künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen können, auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten - ob mit oder ohne Bindestrich. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.
Bundestag stimmt für mehr Entscheidungsfreiheit bei Namensänderungen
Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“, heißt es in dem neuen Gesetz. Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
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