OVG Münster setzt Verhandlung zwischen AfD und Verfassungsschutz fort​.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Verhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz fortgesetzt. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD als sogenannte Prüffall durch den Verfassungsschutz. Die Partei hat gegen diese Einstufung geklagt und strebt eine gerichtliche Klärung an. Der Verfassungsschutz wiederum verteidigt seine Entscheidung und betont die Notwendigkeit der Überwachung der AfD wegen möglicher verfassungsfeindlicher Tendenzen. Die Fortsetzung der Verhandlung vor dem OVG Münster signalisiert die Relevanz dieses Rechtsstreits für die politische Landschaft Deutschlands.

Das Oberverwaltungsgericht Münster vertieft die Verhandlung zwischen AfD und Verfassungsschutz vor Gericht

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen setzten Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren hitzigen Schlagabtausch fort. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

AfD reichte 457 neue Beweisanträge für die Berufungsverhandlung in NRW ein.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof verkündete eine Entscheidung zum Aktenstreit.

AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivertreter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. „Das sind dann Bürger zweiter Klasse“, so Roth. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk.

Thomas Jacob, Richter des 5. Senats, betonte die Notwendigkeit, die Argumente zu bewerten. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

In einem weiteren Punkt ging es um die Sicht der AfD auf den Islam. Der Verfassungsschutz wirft der Partei pauschale Urteile, Islamfeindlichkeit und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor.

Am Nachmittag stritten sich das Bundesamt und die Partei um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei überwachen muss oder ob es ein Ermessen gibt.

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck unterbrach die Beteiligten mehrfach, wenn bereits bekannte Inhalte wiederholt wurden. Die von den AfD-Anwälten vorher angekündigten neuen 457 Beweisanträge waren noch kein Thema.

Nach neun Stunden mündlicher Verhandlung vertagte Buck auf Freitag. Bis Juni hat das OVG noch elf Termine angesetzt. Wann es ein Urteil geben könnte, ist derzeit nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht absehbar.

Klaus Schmitz

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