Ein Prozess in Bamberg wegen Impfschäden hat Aufmerksamkeit erregt, da das Pharmaunternehmen Astrazeneca nun dazu verpflichtet ist, Informationen bereitzustellen. Die Klage wurde von Personen eingereicht, die nach einer Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff gesundheitliche Probleme erfahren haben. Das Gericht hat entschieden, dass Astrazeneca die relevanten Daten und Informationen über mögliche Nebenwirkungen offenlegen muss, um Transparenz und Aufklärung zu gewährleisten. Dieser Prozess markiert einen wichtigen Schritt im Streben nach Gerechtigkeit für die Betroffenen und verdeutlicht die Bedeutung der medizinischen Sicherheit bei der Verabreichung von Impfstoffen.
Gericht in Bamberg fordert von Astrazeneca Informationen über Impfschäden
Ein Gericht in Bamberg hat von Astrazeneca Informationen über die zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen gefordert, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Dabei handelt es sich um eine Klage einer Frau, die in Bamberg auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagt. Sie macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend und gibt die Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca dafür verantwortlich. Die Frau musste unter anderem auf der Intensivstation behandelt werden und operativ Teile ihres Dünndarms entfernt werden.
Das Gericht teilte mit, dass die Klage teilweise Erfolg hatte, aber eine Revision nicht zugelassen wurde. Möglicherweise könnte jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht werden. Astrazeneca soll auch alle weiteren Erkenntnisse offenlegen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein könnten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom.
Das Teilurteil bedeutet noch keine Entscheidung über Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Das Verfahren läuft weiter und es wird über die Einholung eines Expertengutachtens entschieden. Eine endgültige Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
Das Landgericht Hof hatte die Schmerzensgeldklage in erster Instanz abgewiesen.
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