Prozess gegen Eltern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen
Ein 33 Jahre alter Mann und eine gleichaltrige Frau aus Kamp-Lintfort müssen sich vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve verantworten. Ihnen wird Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen.
Laut Anklage haben die beiden Eltern ihre beiden kleinen Kinder zwischen Sommer 2021 und dem 1. Oktober 2021 böswillig hungern lassen und sich nicht um die körperliche oder geistige Entwicklung der Kinder gekümmert. Die Kinder, geboren im August 2018 und März 2019, sollen chronisch und massiv unterernährt sowie unterentwickelt gewesen sein.
Die Kinder sollen zudem zahlreiche Verletzungen aufgewiesen haben. Die Verhandlung vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve beginnt am Montag, den 3. Juni, um 9.30 Uhr in Saal 106 des Amtsgerichtsgebäudes Moers. Eine Fortsetzung ist für den 6. Juni terminiert.
Die Angeklagten müssen sich nun vor Gericht verantworten und erklären, warum sie ihre eigenen Kinder so vernachlässigt haben. Die Strafkammer muss entscheiden, ob die Eltern tatsächlich schuldig sind und wenn ja, welche Strafe ihnen auferlegt werden soll.
Der Prozess gegen die Eltern beginnt am Montag und wird mit Spannung erwartet. Die Öffentlichkeit ist gespannt, wie sich die Angeklagten rechtfertigen werden und welche Konsequenzen ihre Taten haben werden.
Schreibe einen Kommentar