Remscheid: Der Bürgermeister Wolf kritisiert das Land wegen seines Umgangs mit der Grundsteuer
In der Stadt Remscheid ist ein heißes Eisen angekommen: der Umgang mit der Grundsteuer. Der Bürgermeister Wolf äußert sich kritisch über die Vorgehensweise des Landes in dieser Angelegenheit. Laut Wolf sei die Grundsteuerreform nicht ausreichend umgesetzt worden, was zu Benachteiligungen für die Bürger von Remscheid führe. Der Bürgermeister fordert deshalb eine Umgestaltung der bestehenden Regelungen, um eine gerechte Verteilung der Lasten zu gewährleisten. Die Stadt Remscheid und ihre Bürger haben ein Recht auf faire Besteuerung, so Wolf. Wir berichten über die Hintergründe und die Auswirkungen dieser Kritik.
Remscheid: Bürgermeister Wolf kritisiert Landesregierung wegen Umgangs mit Grundsteuer
Die neue Regelung zur Grundsteuer B, die ab 2025 in den Kommunen stehen muss, stellt Gemeinden und Städte vor die Qual der Wahl: Wie sollen sie künftig die Hebesätze berechnen, um einen zu großen Unterschied zum vorigen Berechnungszeitraum zu vermeiden?
Das NRW-Finanzministerium schlägt sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze vor. Diese sorgen zwar dafür, dass sich die Summe der Einnahmen nicht verändert. Nachdem viele Eigentümer von Wohnimmobilien aber bereits ihre neuen Messbeträge vom Finanzamt erhalten haben, wird deutlich: Eigentümer von Wohnimmobilien werden künftig vermutlich mit deutlich höheren Steuern rechnen müssen als Besitzer von Gewerbegrundstücken.
Als Alternative schlug Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) den Kommunen auch eine Idee für differenzierte Hebesätze vor, um etwaige Verwerfungen auszugleichen. Während der neue Hebesatz für eine einheitliche Grundsteuer B in Remscheid bei 1052 Punkten liegt, sieht die Differenzierung 826 Punkte für Wohngrundstücke und 1610 Punkte für „Nichtwohngrundstücke“ vor.
Wie die Steuer berechnet wird
Faktoren Um die Grundsteuer zu ermitteln, werden drei ausschlaggebende Faktoren verrechnet:
- Einheitswert: Der Einheitswert wird durch das zuständige Finanzamt bestimmt und berechnet sich durch Lage und Größe, aber auch durch die Art der Bebauung.
- Steuermesszahl: Die Steuermesszahl wird von der Bundesregierung festgelegt.
- Hebesatz: Den Grundsteuer-Hebesatz legen die Kommunen fest.
Die drei Faktoren werden multipliziert und ergeben dann die Grundsteuer.
Kritik an der Landesregierung
Sven Wolf (SPD), Landtagsabgeordneter für Remscheid und Radevormwald, äußerte sich zu den Vorschlägen der NRW-Regierung. Er sagt dazu: „Das Land will seine Verantwortung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nicht wahrnehmen. Eine einfache und faire Lösung wäre es gewesen, als Land flächendeckend die Messzahlen anzupassen.“
Die Landesregierung habe ein Problem delegiert, statt es zu lösen, kritisiert er. Die Städte trügen bei differenzierten Hebesätzen das alleinige rechtliche Risiko. Sie sollen nach der Begründung des Gesetzes eine verfassungsrechtliche Prüfung für ihre individuelle Entscheidung erstellen.
Wolf betont: „Wir haben im Landtag immer eine einheitliche Regel gefordert, damit die Kommunen nicht im Regen stehen gelassen werden. NRW sollte dem Beispiel der Länder Sachsen, Saarland und Berlin folgen und die Grundsteuermesszahlen landeseinheitlich anpassen.“
Dafür laufe der Landesregierung jetzt aber womöglich die Zeit davon, gibt er zu bedenken.
Hintergrund
Dass die Grundsteuer überhaupt reformiert wird, steht schon seit 2018 fest. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Steuer so, wie sie derzeit erhoben wird, rechtswidrig ist. Denn zu ihrer Berechnung werden Einheitswerte verwendet, die teils noch von 1935 stammen. 2019 wurde dann das Grundsteuer-Reformgesetz erlassen. Durch eine Öffnungsklausel haben die Länder die Option, von den Bundesvorgaben des Gesetzes abzuweichen.
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