Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln nicht für Pädophilenpriester verantwortlich

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Richter am Kölner Landgericht: Erzbistum Köln nicht für Pädophilenpriester verantwortlich

In einem grundsätzlichen Urteil hat das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum Köln nicht für die Taten von Pädophilenpriestern verantwortlich gemacht werden kann. Laut den Richtern sei die katholische Kirche als Arbeitgeberin nicht haftbar für die strafbaren Handlungen ihrer Mitarbeiter. Die Entscheidung folgt einer Klage von Opfern, die sich aufgrund von Missbrauch durch Priester des Erzbistums Köln an den Gerichten wandten. Das Urteil wirft Fragen über die Verantwortung der Kirche bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen auf.

Kölner Richter: Kirche nicht für Priestermissbrauch verantwortlich

Das Erzbistum Köln muss voraussichtlich keine 830.000 Euro Schmerzensgeld an eine Frau zahlen, die als Kind von einem Priester schwer sexuell missbraucht worden war. Das Landgericht Köln verkündete in der Sache zwar noch keine Entscheidung, machte aber deutlich, dass es für die Klägerin wenig Chancen sieht.

Die Frau klagt auf 830.000 Euro Schmerzensgeld für das ihr zugefügte Leid. Sie ist die ehemalige Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht.

Die auf Schmerzensgeld klagende ehemalige Pflegetochter war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.

Das Urteil des Richters

Das Urteil des Richters

Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern vertrat in einer Verhandlung die Auffassung, dass die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Verbrechen des Priesters nicht in Mithaftung genommen werden könne. „Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln“, sagte Bern.

Dass der Priester die Klägerin als Pflegekind habe aufnehmen dürfen, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen. Das Jugendamt hätte prüfen müssen, ob der Priester dafür geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen, so der Richter.

Eine Entscheidung in der Sache soll am 17. September verkündet werden.

Weiterer Schmerzensgeldprozess gegen die Kirche

Weiterer Schmerzensgeldprozess gegen die Kirche

Die Frau fordert 850.000 Euro vom Erzbistum Köln. Die Verhandlung wurde verschoben.

Klaus Schmitz

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