Schweiz: Strafgesetze zum Sexualstrafrecht verschärft - Nein bedeutet Nein

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Schweiz: Strafgesetze zum Sexualstrafrecht verschärft - Nein bedeutet Nein

Die Schweizer Regierung hat entscheidende Änderungen am Sexualstrafrecht vorgenommen, um die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu erhöhen. Ab sofort gilt: Nein bedeutet Nein. Das bedeutet, dass jede Form der sexuellen Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung strafbar ist. Damit will die Regierung ein deutliches Signal setzen, dass sexuelle Übergriffe und Gewalt nicht toleriert werden. Die Verschärfung der Strafgesetze soll auch dazu beitragen, dass Opfer von sexualisierten Gewalttaten besser geschützt werden. Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechte von Frauen und Mädchen in der Schweiz.

Nein heißt Nein: Schweiz verschärft Strafgesetze zum Sexualstrafrecht ab sofort

In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt.

Nein bedeutet Nein für alle Handlungen, auch wenn das Opfer aus Angst erstarrt. Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte.

In Deutschland ist eine ähnliche „Nein heißt Nein“-Regelung bereits seit 2016 in Kraft. Die Schweiz folgt damit dem Beispiel Deutschlands und verschärft das Sexualstrafrecht, um Opfern von sexualisierter Gewalt besser zu schützen.

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Dazu gehören nicht nur sexueller Missbrauch, sondern auch sexuelle Belästigungen oder jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 bietet anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen verfügbare Beratung für Opfer von sexualisierter Gewalt.

Neue Regeln für sexuelle Handlungen

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Dieser neue Paragraph schützt Opfer von sexualisierter Gewalt besser und sicherstellt, dass diejenigen, die sich schuldig gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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