Stadt bietet Sondertermine für Führerscheinfahrplanänderung an
Die Stadt erweitert ihr Angebot für alle, die ihren Führerschein erwerben oder ändern möchten. Ab sofort werden Sondertermine für die Führerscheinfahrplanänderung angeboten. Diese Maßnahme soll es den Bürgern erleichtern, ihre Führerscheinprüfung erfolgreich zu absolvieren. Durch die flexiblen Termine können die Antragsteller ihre Führerscheinfahrt besser planen und müssen nicht mehr lange auf einen freien Termin warten. Die Stadt setzt damit ein wichtiges Zeichen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität ihrer Bürger.
Frist für Führerscheinfahrplanänderung läutet Sondertermine an
Die Umtauschfrist beim Papierführerschein für die Geburtsjahrgänge 1971 (und älter) läuft am 19. Januar 2025 aus. Die Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass es in diesem Jahr zusätzliche Termine im Online-Kalender auf der Internetseite stva.leverkusen.de zur Verfügung stehen.
„Gegen Ende der Umtauschfrist zum 19.1.2025 ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit einem erhöhten Anfrage-Aufkommen zu rechnen“, heißt es weiter. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, sich frühzeitig online einen Termin für den Umtausch zu reservieren.
Für Bürger ohne Internetzugang steht weiterhin die Terminhotline unter Tel. 0214/406-36454 montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr zur Verfügung.
Die Umtauschpflicht bis Januar 2025 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen.
„Bei Papierführerscheinen, die außerhalb von Leverkusen ausgestellt wurden, empfiehlt es sich, vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anzufordern, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen“, rät die Verwaltung.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union sei „der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument“. Ziel sei, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland somit alle Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind, erklärt die Behörde.
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