Stockholm: Schwedisches Gericht fällt Urteil im Meteoritenstreit​

Das schwedische Gericht hat kürzlich im Meteoriten-Streit ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen haben könnte. Die Auseinandersetzung drehte sich um die Eigentumsrechte an einem Meteoriten, der vor einigen Jahren in Schweden gefunden wurde. Nach monatelangen Verhandlungen und Expertengutachten entschied das Gericht, dass der Meteorit demjenigen gehört, der ihn als Erstes entdeckt hat. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten um seltene Naturphänomene. Die beteiligten Parteien zeigten sich sowohl erleichtert als auch enttäuscht über das Urteil des schwedischen Gerichts. Es bleibt abzuwarten, ob Berufungen gegen das Urteil eingelegt werden und wie sich diese Entwicklung auf den Umgang mit Meteoriten in Schweden auswirken wird.

Index

Schwedisches Gericht entscheidet: Meteoritenklumpen gehört dem Besitzer des Grundstücks in Stockholm

Der Streit um das Eigentum an einem Meteoritenklumpen in Schweden hat eine neue Wendung genommen. Ein Berufungsgericht urteilte am Donnerstag, der 14 Kilogramm schwere Klumpen gebühre dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Meteorit am 7. November 2020 einschlug. Derartige Gesteinsbrocken seien als „unbewegliches Eigentum“ und Teil des Landes, auf dem sie gefunden werden, zu betrachten. Das Grundstück, auf dem der Meteorit einschlug, enthalte Eisen - und auch der Brocken selbst bestehe aus Eisen. Deshalb könne er nicht einfach von dem getrennt werden, was üblicherweise als unbewegliches Eigentum betrachtet werde, befand das Gericht.

Nach dem Einschlag des Meteoriten in Uppland, nördlich von Stockholm, fanden zwei Geologen das gute Stück im Dezember 2020 und übergaben es schließlich dem Museum für Naturgeschichte in der Hauptstadt Stockholm. Die schwedische Nachrichtenagentur TT berichtete, der Eigentümer des Grundstücks, Johan Benzelstierna von Engeström, habe gegen ein Urteil des Bezirksgerichts in Uppsala Berufung eingelegt, das noch den Findern Andreas Forsberg und Anders Zetterqvist das Recht an dem Gestein zugestanden hatte, weil dieses eben gerade nicht Bestandteil des Grundstücks, sondern vielmehr eine bewegliche Sache ohne Besitzer sei.

Richter Robert Green sah dies am Donnerstag anders. Der Meteorit solle wie andere Steine als „Teil des unbeweglichen Eigentums“ angesehen werden, auch wenn es sich intuitiv so anfühlen möge, als handele es sich um etwas, das nicht der Erde zugehöre.

Neue Wendung im MeteoritenStreit: Gerichtsurteil in Schweden zugunsten des Grundstücksbesitzers

Ein als Jedermannsrecht („Allemansraetten“) bekanntes Gesetz in Schweden gibt allen das Recht, sich in der freien Natur aufzuhalten, selbst in Gebieten, die jemand anderem gehören - unter der Bedingung, dass Natur und Tiere respektiert werden. Dieses Gesetz gebe aber nicht jedermann das Recht, einen Meteoriten vom Grundstück eines anderen Menschen mitzunehmen, befand das Berufungsgericht Svea am Donnerstag.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up