Terroristische Kämpferin aus Detmold verurteilt - Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aufsehenerregenden Urteil eine Frau aus Detmold wegen Terrorismus verurteilt. Die 30-jährige Frau war als Kämpferin in Syrien aktiv und unterstützte die terroristische Organisation Islamischer Staat (IS). Nach einer umfassenden Ermittlung und einem aufwendigen Prozess wurde die Frau zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Verurteilung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus und zeigt, dass die Justiz in Deutschland entschlossen ist, solche Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit in Deutschland.
Terroristische Kämpferin aus Detmold verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 37-jährige Deutsch-Russin wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Die Frau, die mittlerweile in Österreich lebt, wurde auch wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflichten verurteilt, weil sie ihre beiden kleinen Kinder aus Detmold in das Bürgerkriegsgebiet mitgenommen hatte.
Die Strafe gilt als bereits vollständig verbüßt, da die Untersuchungshaft der Frau im Irak angerechnet wurde. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Angeklagte hatte sich geständig gezeigt und erzählte, dass sie ihrer Meinung nach normal leben konnte und nicht gewusst habe, was im IS-Gebiet passiere. Sie hatte in Deutschland bleiben wollen und sei nur widerwillig ihrem Mann gefolgt.
Ihr Mann war bei einem Kampfeinsatz im Oktober 2015 getötet worden. Danach hatte sie einen anderen IS-Terroristen geheiratet. Bei einem Bombenangriff hatte die Angeklagte selbst eine schwere Armverletzung erlitten.
Ihre beiden Söhne wurden bei einem Luftangriff verschüttet und gelten als verschollen und vermutlich tot. Das Gericht wertete den Verlust ihrer Söhne als erheblich strafmildernd.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
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