Totes Baby in Gummersbach: Angeklagte Eltern erscheinen nicht vor Gericht

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Totes Baby in Gummersbach: Angeklagte Eltern erscheinen nicht vor Gericht

In der westfälischen Stadt Gummersbach hat sich ein trauriges Ereignis ereignet. Ein totes Baby wurde gefunden und die angeklagten Eltern sollten vor Gericht erscheinen. Doch stattdessen blieben sie der Verhandlung fern. Die Staatsanwaltschaft hatte die Eltern des toten Kindes angeklagt, da sie des Vernachlässigens und der Groben Fahrlässigkeit beschuldigt werden. Die Eltern sollten sich vor dem Amtsgericht in Cologne verantworten, doch sie ignorierten die Vorladung. Die Folgen dieser Entscheidung sind noch unklar.

Prozess um Tod eines Säuglings — Eltern sollen Baby geschüttelt haben

Ein Elternpaar aus Gummersbach steht unter Verdacht, ihren 14 Wochen alten Säugling geschüttelt zu haben, was zu tödlichen Verletzungen führte. Beim Prozess vor dem Kölner Landgericht am Dienstag fehlten jedoch beide Eltern, woraufhin das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erließ.

Laut Anklage soll das Paar im Mai 2022 sein Baby über Minuten geschüttelt haben, was zu den letztendlichen Verletzungen führte, an denen der Säugling in einem Krankenhaus starb.

Verteidiger berichten von fehlenden Kontakten

Verteidiger berichten von fehlenden Kontakten

Der Verteidiger des 35-jährigen Vaters informierte das Gericht, dass er trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme noch nie mit seinem Mandanten gesprochen habe. Der Verteidiger der 30-jährigen Mutter gab an, dass er noch am Donnerstag mit seiner Mandantin gesprochen habe. Seither habe aber auch er keinen Kontakt mehr zu der 30-Jährigen.

Gerüchten aus dem Familienkreis zufolge soll sich der Mann ins Ausland abgesetzt haben.

Prozess vertagt

Prozess vertagt

Das Gericht vertagte den Prozess auf den 29. Mai. Die zuständige Große Strafkammer hatte den Fall zuvor an sich gezogen und dahingehend einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass statt einer fahrlässigen Körperverletzung auch eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen könne. Letztere kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, wohingegen die Höchststrafe für eine fahrlässige Körperverletzung bei fünf Jahren Haft liegt.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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