Unabhängig nach Kündigung: Diese Rechte haben Mitarbeiter (Undependent after termination: These rights have employees)

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Unabhängig nach Kündigung: Diese Rechte haben Mitarbeiter

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist für viele Mitarbeiter ein Schock. Doch selbstständig nach der Kündigung gibt es bestimmte Rechte, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass sie nach der Kündigung Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie gekündigt wurden. Von Zahlungen bis hin zu Beratungsleistungen, wir klären Sie über die wichtigsten Rechte auf, die Sie als gekündigter Mitarbeiter haben.

Freistellung nach Kündigung: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Wenn Sie gekündigt wurden, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie wissen sollten. Eine Freistellung kann in bestimmten Fällen in Frage kommen. Doch was bedeutet das genau für Sie als Arbeitnehmer?

Wann kommt eine Freistellung nach einer Kündigung infrage?

Wann kommt eine Freistellung nach einer Kündigung infrage?

Eine Freistellung nach einer Kündigung kann in bestimmten Fällen in Frage kommen, zum Beispiel bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass jemand nach einer Kündigung Unruhe im Betrieb stiften könnte, sagt Nathalie Oberthür, Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Kann mein Arbeitgeber mich gegen meinen Willen freistellen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen seinen Willen freistellen. Dafür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, etwa Verrat von Geschäftsgeheimnissen, sagt Nathalie Oberthür.

Hat man während der Freistellung Anspruch auf das volle Gehalt?

Ja, während der Freistellung besteht in aller Regel der Lohnanspruch in voller Höhe fort. Besonderheiten können sich laut Stach aber aus den einschlägigen tarifvertraglichen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen ergeben, erklärt Fachanwältin Oberthür.

Hat man ein Recht auf Freistellung, wenn man selber kündigt?

In aller Regel nein, sagt Nathalie Oberthür. Allerdings können Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Arbeitsverträge Bestimmungen enthalten, die Beschäftigten das Recht auf eine vorzeitige Freistellung einräumen.

Kann der Arbeitgeber eine Freistellung widerrufen?

Einseitig ist das nur denkbar, wenn die Freistellung von vornherein widerruflich erfolgt ist. In dem Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, die Arbeit wieder aufzunehmen. Ansonsten kommt der Widerruf einer Freistellung nur aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht, sagt Verdi-Arbeitsrechtler Stach.

Was passiert während der Freistellung mit den restlichen Urlaubstagen?

Das hängt davon ab, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt ist. Nach der Rechtsprechung ist es nicht möglich, auf eine widerrufliche Freistellung den Urlaubsanspruch anzurechnen. Vielmehr bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und ist nach Ende der Freistellung durch Zahlung abzugelten, sagt Gewerkschaftsjurist Stach.

Darf man während der Freistellung noch zur Betriebsfeier oder zum Betriebsausflug gehen?

Das ist denkbar. Verbieten kann es einem der Arbeitgeber zumindest nicht allein aufgrund einer Freistellung, wie eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln aus dem Jahr 2017 zeigt.

Darf man trotz Freistellung schon einen neuen Job anfangen?

Das ist möglich, erklärt Arbeitsrechtlerin Oberthür. Aber Vorsicht: Die arbeitsvertragliche Loyalitätspflicht kann dem oder der Beschäftigten verbieten, während der Freistellung bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Wer es trotzdem tut, ohne vorher die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers einzuholen, riskiert etwa eine fristlose Kündigung.

Um das zu vermeiden, sollten Sie sich in der Freistellungsphase vor Antritt eines neuen Jobs rechtlich beraten lassen, zum Beispiel bei der zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitnehmer sollten aber in jedem Fall sicherstellen, dass sie keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des bisherigen Arbeitgebers verwenden oder an den neuen Arbeitgeber weitergeben, betont Stach.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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