Unentgeltlicher Urlaub: Wer hat darauf Anspruch?

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Unentgeltlicher Urlaub: Wer hat darauf Anspruch?

In Deutschland gibt es viele Arten von Urlaub, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beanspruchen können. Einer der wichtigsten ist der unentgeltliche Urlaub, auch bekannt als unbezahlter Urlaub. Doch wer genau hat Anspruch auf diesen Urlaub und unter welchen Bedingungen kann er genommen werden? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die bestehenden Voraussetzungen geben, die für die Inanspruchnahme des unentgeltlichen Urlaubs erfüllt sein müssen.

Unentgeltlicher Urlaub: Wer hat darauf Anspruch und was sind die Grenzen?

Ob für eine Fortbildung, zur Pflege eines Familienmitglieds oder für eine längere Auszeit: Unbezahlter Urlaub ermöglicht es, über die regulären Urlaubstage hinaus freizunehmen. Aber was passiert, wenn der Chef diesem Wunsch nicht entspricht? Ist das arbeitsrechtlich zulässig?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen pro Jahr für Arbeitnehmer vor und enthält keine Regelungen zu unbezahltem Urlaub. Daher sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu gewähren, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Lipinski erklärt. Das gilt zumindest, wenn im Vertrag keine Regelungen dazu festgelegt wurden.

Ausnahmen und Ansprüche

Ausnahmen und Ansprüche

Laut Lipinski gibt es jedoch Ausnahmen: Rechtlich gesehen kann sich unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Einzelfall ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung ergeben.

Dies gilt beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter Angehörige pflegen muss, sich um ein krankes Kind unter zwölf Jahren kümmern muss oder wenn ein Kind im Endstadium erkrankt ist. Auch in unverschuldeten Notlagen, wie einem Wohnungsbrand oder einer Überschwemmung, kann ein solcher Anspruch bestehen.

Zudem haben Angestellte bei bestimmten Ehrenämtern das Recht auf unbezahlte Freistellung, so Lipinski.

Arbeits- oder Tarifvertrag

Arbeits- oder Tarifvertrag

Enthält ein Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regelung zu unbezahltem Urlaub, kann Mitarbeitern das Lipinski zufolge einen entsprechenden Anspruch verschaffen. So ermöglicht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beispielsweise, bei wichtigen Gründen wie einer Fortbildung oder der Betreuung der eigenen Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss dabei billiges Ermessen walten lassen, also die Interessen beider Seiten – der eigenen und die des Arbeitnehmers – fair abwägen. Laut Lipinski führt das in der Praxis häufig dazu, dass der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt.

Grenzen des unbezahlten Urlaubs

Grenzen des unbezahlten Urlaubs

Allerdings können Arbeitgeber auch in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen unbezahlten Urlaub ablehnen. Das gilt zum Beispiel, wenn betriebliche Gründe – wie Personalmangel oder die Beteiligung des Mitarbeiters an einem wichtigen Projekt – dagegen sprechen, so Lipinski.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld klare Vereinbarungen treffen und sich über die Bedingungen und Grenzen des unbezahlten Urlaubs einigen.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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