Urteil: Björn Höcke, AfD-Politiker, muss Geldstrafe zahlen wegen NS-Parolen

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Urteil: Björn Höcke, AfD-Politiker, muss Geldstrafe zahlen wegen NS-Parolen

In einem spektakulären Urteil hat das Amtsgericht Gera den AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Der Grund: Höcke hatte während einer Kundgebung in Dresden im Jahr 2017 NS-Parolen verwendet, die als Volksverhetzung gewertet werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Äußerungen die Menschenwürde verletzt und die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt hat. Die Entscheidung des Gerichts wird als Schlappe für die AfD und als Sieg für die Demokratie gewertet.

Gericht verurteilt AfD-Chef Björn Höcke zu Geldstrafe für NS-Parolen

Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.

130 Tagessätze à 130 Euro soll Höcke zahlen, weil er Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet hat. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.

Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle

Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle

Der frühere Geschichtslehrer und AfD-Chef Björn Höcke hat sich vor Gericht in Halle in einer mehr als halbstündigen Rede verteidigt. Er beteuerte seine Unschuld und sprach von einem subjektiven Gefühl, dass er mundtot gemacht werden solle.

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Richter Jan Stengel wies Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Der Vorsitzende Richter sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet.

Die Parole Alles für Deutschland wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke stimmte sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Höcke kann Revision einlegen. Der Politiker ist bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden, weil er die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte.

Weitere Verfahren gegen Höcke

Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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