Das Verbot des Drogenkonsums an Schulen in Nordrhein-Westfalen bleibt „ausnahmslos“. Diese Maßnahme wurde kürzlich von den Bildungsbehörden des Bundeslandes beschlossen, um den Konsum von Drogen unter Schülern strikter zu bekämpfen. Das Verbot gilt für alle Schulen in NRW und soll dazu beitragen, den Schutz der Schüler vor den Gefahren des Drogenkonsums zu gewährleisten. Lehrer und Schulleitungen sind dazu angehalten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen. Die Durchsetzung dieser Regelung wird als entscheidend angesehen, um ein sicheres und gesundes schulisches Umfeld zu gewährleisten und den Schülern ein angemessenes Lernklima zu bieten.
Schulministerium in NRW bestätigt „ausnahmsloses“ Verbot von Drogenkonsum an Schulen
Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art an Nordrhein-Westfalens Schulen „ausnahmslos verboten“. Das gilt für Schüler und Lehrer gleichermaßen, wie das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klarstellte. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betonte, dass Cannabis an Schulen nichts zu suchen habe und dass Schulen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot in ihren Hausordnungen verankern können.
Das Schulministerium unterstrich, dass Minderjährigen der Besitz von Cannabis innerhalb und außerhalb des Schulgeländes verboten sei. Sollten Lehrkräfte dennoch bei einem Schüler oder einer Schülerin Cannabis finden, müsse es vorübergehend weggenommen und später den Eltern übergeben werden. Eine Durchsuchung von Schülerinnen oder Schülern sei hingegen nicht zulässig.
CannabisKonsum an NRW-Schulen bleibt trotz Teillegalisierung strikt untersagt
Das NRW-Schulministerium betonte, dass der Konsum von Cannabis in Schulen und im Umkreis von 100 Metern weiterhin verboten bleibe, auch nach der Teillegalisierung durch das neue Cannabisgesetz. Manche Schulen oder Schulträger hätten bereits das Mitbringen von Drogen durch eigene Hausordnungen untersagt. Die Landesregierung werde fortlaufend prüfen, ob weitere Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich seien.
Die angekündigten Präventionsmaßnahmen des Bundes für Kinder und Jugendliche müssten nun zügig umgesetzt werden. Es sei bedauerlich, dass eine klare rechtliche Grundlage für das Verbot von Cannabis an Schulen bisher fehle. Eltern aus Hilden hatten Alarm geschlagen, als bekannt wurde, dass volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis mitbringen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Dennoch sei der Cannabis-Konsum an Schulen strikt untersagt.
Schreibe einen Kommentar