- Verbraucherschutzorganisation zieht Klage gegen Onlineshop Temu zurück
- Verbraucherschutzorganisation zieht Klage gegen Temu zurück
- Temu unterzeichnet Unterlassungserklärung und verpflichtet sich zur Korrektur von Manipulationen
- Bundesregierung wirft Temu manipulative Kaufanreize vor
- Verbraucherzentrale mahnt Online-Händler Temu ab
Verbraucherschutzorganisation zieht Klage gegen Onlineshop Temu zurück
Die Verbraucherschutzorganisation hat ihre Klage gegen den Onlineshop Temu zurückgezogen. Der Grund dafür liegt in der Einhaltung der Forderungen der Organisation, die sich für die Rechte der Verbraucher einsetzt. Laut der Organisation hat Temu die erforderlichen Änderungen an seinem Geschäftsmodell vorgenommen, um die Interessen der Verbraucher besser zu schützen. Die Verbraucherschutzorganisation hatte ursprünglich Klage gegen Temu erhoben, weil der Onlineshop gegen die Vorschriften des Verbraucherrechts verstoßen haben soll. Durch die Rücknahme der Klage signalisiert die Organisation, dass Temu nun die notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um die Rechte der Verbraucher zu respektieren.
Verbraucherschutzorganisation zieht Klage gegen Temu zurück
Die Verbraucherschützer haben ihre Klage gegen den chinesischen Onlinehändler Temu zurückgezogen. Nachdem Temu eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, kann ein Gerichtsprozess vermieden werden.
Temu unterzeichnet Unterlassungserklärung und verpflichtet sich zur Korrektur von Manipulationen
„Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop.
Die hinter der Temu stehende Whaleco Technology Limited habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb könne ein Gerichtsprozess vermieden werden.
Ein Sprecher von Temu sagte auf Nachfrage: „Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland. Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback.“
Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt.
Bundesregierung wirft Temu manipulative Kaufanreize vor
Die Bundesregierung wirft Temu vor, manipulative Kaufanreize zu verwenden. Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen.
Der Vorwurf: Die Plattform verunsichere und übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs („Dark Patterns“).
Zu den monierten Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“.
Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es künftig nicht mehr geben. Laut Verbraucherzentrale muss bei Rabatten für Verbraucher erkennbar sein, worauf sich ein Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, hieß es.
Pop kündigte an, man werde im Blick behalten, ob sich der Online-Marktplatz an die Vereinbarungen halte. Bei einem erneuten Verstoß werde man eine Vertragsstrafe fordern.
Der Verband hatte zuletzt auch die Plattform Shein abgemahnt.
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Intransparentes Geschäftsmodell
„Temu setzt ständig neue Kaufanreize“
Bundesregierung und Einzelhandel beobachten die Entwicklung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge.
„Spiele, Glücksräder, Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. „Temu setzt ständig neue Kaufanreize.“
Im Digitale Dienste-Gesetz der EU sei die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. „Daher ist es wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden“, so Rohleder.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: „Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen.“
Aufgrund der großen Masse an Lieferungen könnten die Behörden die Artikel bei der Einfuhr nicht ausreichend kontrollieren. Laut HDE kommen inzwischen rund 45 Prozent der online im Ausland bestellten Artikel aus China.
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