Verkehrsrecht: Anlieger frei - Wer gilt eigentlich als Anlieger und darf passieren?

Verkehrsrecht: Anlieger frei - Wer gilt eigentlich als Anlieger und darf passieren?

Im Bereich des Verkehrsrechts stellt sich oft die Frage, wer als Anlieger gilt und somit berechtigt ist, bestimmte Straßenabschnitte zu befahren. Die Definition eines Anliegers kann je nach Kontext variieren und birgt daher oft Unsicherheiten. Grundsätzlich bezeichnet ein Anlieger eine Person, die an einer Straße wohnt oder ein Grundstück in unmittelbarer Nähe besitzt. Doch wer darüber hinaus als Anlieger im Sinne der Verkehrsregelungen gilt, ist nicht immer eindeutig festgelegt.

Die Frage, wer als Anlieger betrachtet wird und damit das Recht hat, in bestimmten Bereichen passieren zu dürfen, ist von großer Bedeutung im Verkehrsrecht. Es ist daher ratsam, sich über die genaue Definition eines Anliegers in der jeweiligen Situation zu informieren, um eventuelle Verstöße zu vermeiden.

Verkehrsrecht: Wer darf passieren? ADAC klärt auf, wer Anlieger ist

Verkehrsrecht: Wer darf passieren? ADAC klärt auf, wer Anlieger ist

Gesetzlich definiert ist das nicht, erklärt der ADAC. Doch laut Rechtsprechung gelte: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.

Anlieger frei: Was bedeutet das Schild wirklich und wer darf passieren?

Ganz praktisch heißt das: Das Schild „Anlieger frei“ dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie in der von dem Verkehrsschild bestimmten Sperrzone wohnen oder dort jemanden besuchen wollen. Dafür reicht auch eine Besuchsabsicht - ob derjenige zu Hause ist, ist egal. Auch unerwünschte Besucher wie Gerichtsvollzieher dürfen einfahren.

Weitere Situationen, in denen das Passieren erlaubt ist:

  • Sie haben einen Termin in der gesperrten Straße, z.B. bei einem Arzt oder einer Anwältin.
  • Sie möchten in der Straße selbst einkaufen oder jemanden abholen, der dort eingekauft hat oder zum Beispiel am Bahnhof angekommen ist.
  • Sie wollen zu einem anliegenden Badesee. Dabei muss jedoch ein Hinweisschild das Baden erlauben, denn damit hat der Eigentümer einem Betreten seines Grundstücks indirekt zugestimmt.
  • Sie haben als Autofahrer oder Biker ein Ziel in einer ausgewiesenen Fahrradstraße.

Allerdings: Wer nicht in eine gesperrte Straße hinein will, sondern nur hindurch, um zu einem Punkt direkt hinter der Sperrzone zu kommen, darf nicht einfahren. Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) hin.

Im Falle einer Kontrolle gilt: Wer kein glaubwürdiges „Anliegen“ hat, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Für Radfahrer sind es 25 Euro. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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