Warum Ratinger Bürger Fragen zur Grundsteuer B haben
In der Stadt Ratingen haben viele Bürger Fragen zur Grundsteuer B, die in den letzten Wochen für Gesprächsstoff gesorgt hat. Die Verwaltung hat eine Informationsveranstaltung geplant, um Unklarheiten zu beseitigen und den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen direkt an die zuständigen Experten zu stellen. Diese Maßnahme kommt nachdem in den Medien vermehrt über Veränderungen im Steuersystem berichtet wurde, die auch Auswirkungen auf die Bürger von Ratingen haben können. Es wird erwartet, dass die Veranstaltung Klarheit schaffen und den Bürgern eine bessere Verständnis über die Grundsteuer B bieten wird.
Ratinger Bürger Union fordert Überprüfung der Grundsteuer B Erhöhung
Es ist ein zentrales Thema: Der Stadtrat hat am 19. Dezember 2023 gegen die Stimmen der Bürger Union (BU) die Hebesätze der Grundsteuer B für dieses Jahr um 40 Punkte auf 440% angehoben. Ein Grund für die Ablehnung der Steuererhöhung durch die BU waren die neuen Einheitswerte ab dem 1. Januar 2025, die Auswirkungen sollten abgewartet werden.
Eine Vielzahl von Gemeinden befürchtet, dass erhebliche Verschiebungen bei der Lastenverteilung bei der Grundsteuer entstehen werden, so die BU. Die Fraktion beantragt für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. April und den Rat am 7. Mai, den Tagesordnungspunkt „Auswirkungen der neuen Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025“ aufzunehmen.
Man bittet hierzu um die Beantwortung folgender Fragen: Liegen der Verwaltung neue Daten über die Grundsteuermessbescheide seitens des Finanzamtes vor? Wenn ja, wie wirken sich diese voraussichtlich auf die kalkulierte Einnahmeerwartung für das Jahr 2025 aus? Anderen Kommunen seien offensichtlich diese Daten teilweise schon bekannt, und es wurden bereits Erklärungen dazu abgegeben. Wenn nein, wann wird mit der Weiterleitung dieser Daten seitens des Finanzamtes gerechnet?
Gemeinden besorgt über Auswirkungen der neuen Einheitswerte auf Grundsteuer
Der NRW-Finanzminister beabsichtige, die Einführung eines gemeindlichen differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B durch eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Dies soll laut Städte- und Gemeindebund NRW gegen den Willen der Gemeinden geschehen und auch auf rechtliche Bedenken stoßen. Die rechtzeitigen Warnungen aus den Gemeinden, wonach gegen die Lastenverschiebungen gesetzgeberisch vorzugehen sei, habe der Finanzminister bis vor Kurzem ignoriert, so die BU.
Nach ersten Auswertungen würden Gewerbegrundstücke um 50 Prozent entlastet werden, wohingegen private Hauseigentümer 20 Prozent höhere Grundsteuern zahlen müssten. Die Fraktion der BU fragt: Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, dass durch einen entsprechenden Ratsbeschluss die Bedenken des Städte- und Gemeindebundes NRW gegenüber der Landesregierung unterstützt werden müssten? Wenn ja, bittet man um einen entsprechenden Beschlussvorschlag.
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