Sieg für Grundstücks-Eigentümerin: Keine Jagd auf Wildschweine mehr erlaubt
Ein wichtiger Erfolg für eine Grundstücks-Eigentümerin aus Nordrhein-Westfalen: Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass auf ihrem Grundstück keine Jagd auf Wildschweine mehr erlaubt ist. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag, dem 21. Juni 2024, auf Anfrage mit.
Einwand aus ethischen Gründen
Die Grundstücks-Eigentümerin hatte gegen die Stadt Wuppertal vor Gericht gezogen, weil sie die Jagd auf Tiere aus ethischen Gründen ablehnt. Sie wollte auf ihrer 13.000 Quadratmeter großen Fläche, die etwa zwei Fußballfeldern entspricht, keine Jagd mehr dulden.
Jagdrecht wurde 2013 überarbeitet
Bislang war das Jagdrecht übergeordnet, aber der Europäische Gerichtshof hatte befunden, dass die Eigentümer nicht einfach übergangen werden dürfen. Entsprechend wurde das Jagdrecht 2013 überarbeitet.
Einlenken der Stadt Wuppertal
Auf Anraten des Gerichts lenkte die Stadt Wuppertal am Freitag ein: Man werde den Jagd-Pachtvertrag für das Grundstück zum 1. April 2029 auslaufen lassen und keinen neuen Vertrag abschließen. Das Verfahren wurde daraufhin für erledigt erklärt (Az.: 15 K 1852/22).
Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest
Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt weiterhin die ganzjährige Jagd auf Wildschweine, um vor der Afrikanischen Schweinepest vorzusorgen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die Verbreitung dieser Krankheit zu verhindern.
Ein wichtiger Sieg für Tierschützer und Grundstücks-Eigentümer, die ihre Rechte als Eigentümer wahren möchten. Dieses Urteil könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle in Zukunft sein.
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