Gesetze verhindern Eröffnung eines Restaurants an der Promenade in Emmerich

Die geplante Eröffnung eines Restaurants an der Promenade in Emmerich wird durch Gesetze behindert. Laut den Behörden entspricht das geplante Lokal nicht den geltenden Vorschriften und Auflagen. Es wird kritisiert, dass das Gebäude historischen Richtlinien nicht entspricht und somit nicht für eine gastronomische Nutzung zugelassen ist. Der Restaurantbesitzer äußerte sein Bedauern über die bürokratischen Hürden, die einer Eröffnung im Wege stehen. Trotz intensiver Bemühungen und Investitionen steht das Projekt vorerst still. Die lokale Gemeinschaft zeigt sich besorgt über die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus der Region.

Der Streit um die gastronomische Nutzung an der Emmericher Promenade dauert weiter an, während die Verwaltung die Eröffnung eines Restaurants an der beliebten Rheinpromenade blockiert. In den letzten Tagen sorgte die Nachricht für Aufregung, dass ein Supermarkt in das alte Info-Center an der Promenade einziehen soll, was in der Stadt für Kopfschütteln sorgte. Insbesondere, da angeblich keine Gastronomie an dieser Stelle erlaubt ist. Obwohl bis vor wenigen Monaten eine Bäckerei einschließlich Bestuhlung auf der rückseitigen Steinstraße in dem Leerstand beheimatet war, behauptete der Gebäude-Inhaber Peter Janßen stets, dass Gastronomie an dieser Stelle nicht erlaubt sei, wie es seit vielen Jahren der Fall war.

Die Promenade hat Gastronomie verloren, da das Café Kaffeeklatsch, das sich heute im Info-Center in der Gastro-Meile befindet, durch den Abriss des Gebäudes nicht ersetzt wurde. Der Plan, ein Restaurant im alten Zollamt an der Promenade zu eröffnen, ist gescheitert, da der Standort in den Wohnbereich der Promenade fällt. Obwohl es einen Interessenten gab, wurden die Pläne aufgegeben und stattdessen nur Wohnungen eingerichtet. Die Verwaltung sieht keine Chance auf eine Genehmigung, obwohl eine gastronomische Nutzung an dieser Stelle möglich wäre, da es zuvor eine Bäckerei gab.

Die Stadtverwaltung müsste jedoch eine Genehmigung erteilen, was aufgrund von Be- und Entlüftungsproblemen Schwierigkeiten bereitet. Auch die Möglichkeit einer Außengastronomie ist gegeben, jedoch ist eine private Nutzung der öffentlichen Fläche nach der Nutzungsordnung für die Rheinpromenade derzeit nicht vorgesehen. Der Gebäude-Inhaber hat bereits Interessenten für die Räumlichkeiten abgelehnt, da eine gastronomische Nutzung mit möglichen Störungen der Anwohner verbunden ist. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadtverwaltung ihre Meinung ändert und eine Änderung der Nutzungsordnung ermöglicht, um gastronomische Aktivitäten an der Promenade zu fördern.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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