Um Steuern beim Verkauf eines Hauses zu vermeiden, ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen. Ein Hausverkauf kann steuerliche Konsequenzen haben, die oft übersehen werden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie man diese Steuern minimieren oder sogar umgehen kann. Beispielsweise können bestimmte Freibeträge genutzt werden, um den Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei zu halten. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig über mögliche Steuerersparnisse zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen kann dabei helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und den Verkauf eines Hauses steueroptimiert zu gestalten.
Tipps zur Vermeidung von Steuern beim Verkauf einer Immobilie
Immobilien sind auch dafür da, Vermögen zu schützen und laufende Einkünfte aus Vermietung beziehungsweise Verpachtung zu erzielen. Gelegentlich sollen Immobilien aber auch verkauft werden, beispielsweise, um ein Portfolio zu bereinigen, Gewinne bei Wertsteigerungen mitzunehmen oder auch für ein anderes Projekt benötigtes Kapital einzuwerben. Das ist aber nicht immer so einfach, denn da ist immer noch die sogenannte Spekulationssteuer. Offiziell als Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte bekannt, zielt diese Steuer darauf ab, Gewinne zu besteuern, die durch den Verkauf von Immobilien innerhalb einer bestimmten Frist erzielt werden. Dieser Zeitraum, der bei Immobilien in Deutschland aktuell bei zehn Jahren liegt, wird als Spekulationsfrist bezeichnet und gilt grundsätzlich für fremdgenutzte Immobilien. „Der zu versteuernde Gewinn wird als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis der Immobilie gegebenenfalls abzüglich gezogener Abschreibungen berechnet“, erklärt Stephanie Thomas, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht bei der Beratungsgesellschaft WWS-Gruppe aus Aachen, Mönchengladbach und Nettetal.
Spekulationssteuer umgehen: Expertenrat für Immobilienverkäufer
„Hierbei können auch Werbungskosten, wie beispielsweise Notargebühren, Maklerkosten oder Grundbucheintragungen, berücksichtigt werden. Der auf den Gewinn anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem individuellen Einkommensteuersatz des Verkäufers. Es gibt dabei einen geringen Freibetrag von 600 Euro im Kalenderjahr für die Spekulationssteuer.“ Das kann unter bestimmten Umständen teuer werden, denn durch die teils hohen Wertsteigerungen der vergangenen Jahre kann die Differenz enorm sein und damit eine hohe Einkommensteuer auslösen.
Steuern sparen: Strategien für den Verkauf von Immobilien entwickeln
Verluste dürfen laut Einkommensteuergesetz hingegen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden, erklärt Stephanie Thomas. Sie rechnet vor: „Ist ein Gewinn nach Abzug von Kosten und Kaufpreis in Höhe von 200.000 Euro entstanden, was bei Immobilien nach den Wertsteigerungen der vergangenen Jahre durchaus möglich ist, werden bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent 80.000 Euro Steuern fällig.“ Grundsätzlich ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
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