Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil hat festgestellt, dass Warnhinweise auf Zigarettenautomaten nicht einfach durch eine Verfügung geändert werden können. Das Urteil bekräftigt die Bedeutung der geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zigaretten. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Notwendigkeit, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Tabakprodukte. Diese Entwicklung wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Tabakindustrie sowie auf den Umgang mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen haben.
Gericht weist Klage von Nichtraucher-Verein gegen Zigarettenautomaten-Betreiber zurück
Ein Nichtraucher-Verein ist vorerst mit einer Klage gegen einen Mönchengladbacher Zigarettenautomaten-Betreiber gescheitert. Der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz äußerte Bedenken bezüglich des Vorgehens des Vereins „Pro Rauchfrei“ und zog seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.
Richter kritisiert Vorgehen von „Pro Rauchfrei“
Der Richter kritisierte, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung wohl nicht gegeben sei, da der bemängelte Automat seit 2018 in der Öffentlichkeit steht. Ein Hauptsacheverfahren wäre der bessere Weg, um den Sachverhalt zu klären, so der Richter.
Zweiter Knackpunkt für die kritische Haltung der Kammer
Die Kammer kritisierte auch die finanzielle Situation des Vereins. Sollte Tobaccoland im Hauptsacheverfahren recht bekommen, hätte die Firma Anspruch auf Schadenersatz. Die Richter halten den finanziellen Aspekt für problematisch, da die gewünschte Umgestaltung der Automaten etwa 600.000 Euro kosten würde, während Pro Rauchfrei nur Jahreseinnahmen von 10.000 bis 20.000 Euro hat.
Pro Rauchfrei zeigt sich enttäuscht
Der Vorstand von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht über die Formalitäten. Dennoch ist er zuversichtlich, sich im Hauptsacheverfahren durchzusetzen und plant, in den kommenden Monaten eine Klage einzureichen. Ein Urteil wird frühestens 2025 erwartet.
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