Kommission empfiehlt Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche

Kommission empfiehlt Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche

Die Kommission hat kürzlich eine Empfehlung zur Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche ausgesprochen. Diese bahnbrechende Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen haben. Befürworter argumentieren, dass es wichtig ist, Frauen Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungsmethoden zu gewähren, um ihre Gesundheit und Wohlbefinden zu schützen. Die Diskussion um dieses Thema ist jedoch kontrovers und stößt auf Widerstand von konservativen Gruppen, die die Lebensrechte des ungeborenen Kindes betonen. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf diese Empfehlung reagieren wird und welche Folgen eine mögliche Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche haben könnte.

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Kommission empfiehlt Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Woche

Das berichtet der „Spiegel“ (Montag) unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll. Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Neue Empfehlungen zur Abtreibung: Legalisierung bis zur 22. Woche vorgeschlagen

Neue Empfehlungen zur Abtreibung: Legalisierung bis zur 22. Woche vorgeschlagen

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. In den Wochen „zwischen erstem Trimester und Spätphase“ könne der Gesetzgeber dann nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, so die Kommission weiter. Auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus wäre möglich. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werde, liege ebenfalls im Ermessen des Gesetzgebers. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.

Empfehlungen zur Neuregelung von Eizellspenden und Leihmutterschaft

Empfehlungen zur Neuregelung von Eizellspenden und Leihmutterschaft

Die Kommission sieht zudem Raum für Neuregelungen in den Bereichen Eizellspenden und Leihmutterschaft. So sei es ethisch vertretbar, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen, sofern die Legalisierung „auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Bei der altruistischen, also uneigennützigen Leihmutterschaft liege es im Ermessen des Gesetzgebers, am bisherigen Verbot festzuhalten. In bestimmten Fällen könne sie aber zulässig sein.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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