Die Alternative für Deutschland (AfD) in Nordrhein-Westfalen hat für die anstehende Berufungsverhandlung 457 neue Beweisanträge eingereicht. Diese ungewöhnlich hohe Zahl unterstreicht die Entschlossenheit der Partei, ihren Standpunkt vor Gericht zu verteidigen. Die Beweisanträge könnten entscheidend sein für den Ausgang des Verfahrens und zeigen das Bestreben der AfD, sämtliche relevanten Informationen vorzulegen. Die Partei setzt damit ein starkes Signal für ihre Rechtsauffassung und ihren Kampf gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten. Die Berufungsverhandlung verspricht daher, ein wichtiger Meilenstein im Rechtsstreit zu werden und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen.
AfD reicht neue Beweisanträge im Berufungsverfahren gegen Verfassungsschutz ein
Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts 457 neue Beweisanträge eingereicht. Das Berufungsverfahren wird am Donnerstag und Freitag (11. und 12. April) nach einer mehrwöchigen Unterbrechung fortgesetzt.
Oberverwaltungsgericht setzt Berufungsverhandlung zwischen AfD und Verfassungsschutz fort
Bei den ersten beiden Tagen im März hatte der 5. Senat des OVG mit Sitz in Münster sein geplantes Programm in der mündlichen Verhandlung wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträgen der AfD nicht abarbeiten können. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck deshalb 13 neue Termine angesetzt.
Aus dem Parteivorstand sollen am Donnerstag Maximilian Krah und Peter Boehringer nach Münster kommen. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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