Bayern verbietet Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten trotz Cannabis-Legalisierung.
Die Regierung von Bayern hat beschlossen, das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten zu verbieten, obwohl Cannabis in Deutschland inzwischen legalisiert wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die öffentliche Ordnung zu wahren und den Konsum von Cannabis an bestimmten Orten einzuschränken. Trotz der Legalisierung von Cannabis in einigen Bundesländern bleibt Bayern bei seiner strikten Haltung gegenüber dem Drogenkonsum. Die Entscheidung hat sowohl Unterstützung als auch Kritik in der Bevölkerung hervorgerufen, da sie die Debatte über die Regulierung von Cannabis und den Schutz der öffentlichen Gesundheit neu entfacht.
Bayern verbietet CannabisKonsum in Biergärten und auf Volksfesten trotz Legalisierung
In Bayern soll der Cannabiskonsum in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden. Auch das Kiffen auf dem Außengelände von Gaststätten wird tabu sein, wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung in München mitteilte. Dazu sollen entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz geändert werden. Die Stadt München plant, Kiffer vom Oktoberfest fernzuhalten.
Das geplante Verbot erstreckt sich auch auf das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mit Vaporisatoren. Die Kommunen sollen zudem die Befugnis erhalten, das Rauchen und Dampfen von Cannabis in Bereichen zu untersagen, in denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Dazu zählen Sehenswürdigkeiten mit hohen Besucherzahlen, Freibäder und Freizeitparks.
Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass Bayern den Kinder- und Jugendschutz stärken wolle. Das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten solle daher untersagt werden. Die Polizei werde mit Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr präsent sein und die Einhaltung der Konsumverbotszonen überwachen.
Bayern lehnt das Cannabisgesetz der Ampelkoalition strikt ab und plant, die Regelungen so restriktiv wie möglich umzusetzen. Der Freistaat will unter anderem mit harten Bußgeldern durchgreifen. München beabsichtigt, das Oktoberfest zur cannabisfreien Zone zu erklären.
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis ist seit dem 1. April in Kraft. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind erlaubt, jedoch mit Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe sollen vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
Schreibe einen Kommentar