Der Schulleiter in Düsseldorf hat die Videoüberwachung nach einem Einsatz am Albrecht-Dürer-Berufskolleg abgelehnt. Nach einem Vorfall, bei dem die Polizei hinzugezogen wurde, um eine Schlägerei unter Schülern aufzulösen, wurde die Idee der Videoüberwachung als Sicherheitsmaßnahme diskutiert. Der Schulleiter betonte jedoch, dass der Einsatz von Videokameras nicht die angemessene Lösung sei, um die Sicherheit an der Schule zu gewährleisten. Er argumentierte, dass andere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Sicherheitsgefühl der Schüler und Lehrer zu verbessern. Die Debatte über den richtigen Umgang mit Sicherheitsfragen an Schulen wird somit weitergeführt, während die Schule bemüht ist, eine angemessene Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre zu finden.
Schulleiter in Düsseldorf lehnt Videoüberwachung nach Vorfall am Albrecht-Dürer-Berufskolleg ab
Der kürzlich von einem Schüler ausgelöste Großeinsatz am Albrecht-Dürer-Kolleg hat eine Debatte über mögliche Konsequenzen ausgelöst. Am Dienstag meldeten Mitschüler, dass der junge Mann Waffen bei sich trage und es eine Gefahrenlage an der Schule gebe. Die Polizei ermittelt nun wegen eines womöglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Nach bisherigem Stand besteht der Verdacht, dass der Schüler über Soft-Air-Waffen verfügte, die er nicht besitzen durfte. Diese Spielzeugwaffen verfügen über ein Druckluftsystem, mit dem Rundkugeln verschossen werden können. Soft-Air-Munition besteht häufig aus Kunststoff oder abbaubaren Materialien wie Maisstärke.
Ob der Besitz einer solchen Waffe eine Waffenbesitzkarte erfordert und somit dem Waffengesetz unterliegt, hängt vom Joulewert, also der Geschossenergie, ab. Soft-Air-Waffen mit einer Schussenergie von mehr als 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig und erst ab 18 Jahren freigegeben.
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