Der Drosten-Prozess geht in die nächste Instanz.

Der Drosten-Prozess geht in die nächste Instanz. Die gerichtliche Auseinandersetzung um den renommierten Virologen Prof. Dr. Christian Drosten und dessen wissenschaftliche Arbeit nimmt eine neue Wendung. Nachdem das Urteil in erster Instanz gefallen ist, wird der Fall nun vor einem höheren Gericht verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Konsequenzen für die Reputation von Prof. Drosten und die Glaubwürdigkeit seiner Forschung haben. Die Kontroverse um die Arbeit des Virologen hat in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt und polarisiert weiterhin. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Instanz das Urteil fällen wird und welche Auswirkungen dies auf die wissenschaftliche Gemeinschaft haben wird.

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Fall um verbale Angriffe gegen Christian Drosten: Camper-Paar in nächster Instanz

Der Fall um das wegen verbaler Anfeindung gegen den Virologen Christian Drosten verwarnte Camper-Paar wird in die nächste Instanz gehen. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Waren auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit. Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet.

Gericht verurteilt Camper-Paar wegen Beleidigung von Drosten zu Geldstrafen

Gericht verurteilt Camper-Paar wegen Beleidigung von Drosten zu Geldstrafen

Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft haben soll. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa „Verpiss dich“ zu Drosten gesagt.

Gegen eine weitere, ursprünglich Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Urteil: Geldstrafen zur Bewährung ausgesetzt

Urteil: Geldstrafen zur Bewährung ausgesetzt

Das Gericht hatte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 375 Euro beziehungsweise 1200 Euro festgelegt. Diese wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Der Richter hatte seine Entscheidung damit begründet, dass auch ein öffentlich bekannter Mensch, wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten, das Recht habe, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden. Weiter hatte er betont, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik, sondern um Anstand und Respekt gehe.

In nächster Instanz entscheidet das Landgericht Neubrandenburg.

Uwe Köhler

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