Mann aus Solingen zu drei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Ein Mann aus Solingen wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er des sexuellen Missbrauchs schuldig befunden wurde. Das Gericht fällte das Urteil nach gründlicher Untersuchung der Beweise und Anhörung aller beteiligten Parteien. Diese Verurteilung sendet ein starkes Signal an die Gesellschaft, dass sexueller Missbrauch nicht toleriert wird und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist wichtig, dass Opfer von sexuellem Missbrauch Unterstützung erhalten und Mut haben, sich zu melden. Die Strafe von drei Jahren Haft soll auch als Abschreckung dienen, um zukünftige Täter davon abzuhalten, solche abscheulichen Taten zu begehen. Die Justiz hat in diesem Fall erfolgreich ihre Rolle als Schützerin der Opfer und als Verfechterin der Gerechtigkeit erfüllt.

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Mann aus Solingen zu drei Jahren Haft verurteilt: Tränen und Geständnis vor Gericht

Als das Urteil am Landgericht Wuppertal verkündet wird, bricht der Angeklagte in Tränen aus. Er hält sich die Hände vors Gesicht, er zittert. Drei Jahre muss der 35-Jährige in Haft, wegen des Versuchs der Beteiligung am sexuellen Missbrauch von Kindern und wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Solinger mehrfach Chat-Partner auf dem „Portal „Knuddels“ dazu aufgefordert hat, sich an Kindern zu vergehen. Er habe sich dort als 16-jähriges Mädchen ausgegeben und unter Pseudonymen zehntausende von Chats verfasst auf der Suche nach Chatpartnern, mit denen er seine Fantasien habe ausleben können.

Urteil wegen sexuellen Missbrauchs: Solinger verurteilt zu Haftstrafe

Urteil wegen sexuellen Missbrauchs: Solinger verurteilt zu Haftstrafe

Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe bestritten und behauptet, andere Personen hätten Zugang zu seinem Handy gehabt. Sein Vater, der Hausmeister und eine Zirkusfamilie, für die er gearbeitet habe: Sie alle hätten die Chats verfassen können. Nachts habe das Smartphone auf der Ladestation im Flur der Wohnung gestanden, in der er mit seinen Eltern wohnt. Das Gericht hielt das offenkundig für eine Schutzbehauptung. Der Vorsitzende Richter Alexander Schräder sagte dazu in seiner Urteilsbegründung, dass der 35-Jährige erst jetzt damit beginnen würde, sich mit den Taten auseinanderzusetzen. Dazu gehöre auch die pädophile Neigung, die ein psychiatrischer Sachverständiger bei ihm festgestellt habe. Der Angeklagte sei „damit nicht allein in der Gesellschaft“, so Schräder. Gleichwohl sei er – vor allem auch, weil er die Taten bislang geleugnet habe – bislang therapeutisch unbehandelt und Wiederholungstaten seien nicht auszuschließen. Eine Haftstrafe sei auch deshalb angemessen, weil so eine Therapie angestoßen werden könne. Der Angeklagte leide an einer Persönlichkeitsstörung, ausgelöst durch seine Schwerhörigkeit in der Kindheit und eine daraus resultierende Entwicklungsstörung der Sprache. Er habe kaum Sozialkontakte gehabt und keine angemessenen, sexuellen Erfahrungen machen können.

Uwe Köhler

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