Änderungen beim Autokauf im Mai für Neuwagen

Im Monat Mai gibt es bedeutende Änderungen beim Autokauf für Neuwagen. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die Umweltprämie als auch die Steueranpassungen für Autokäufer. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Umweltprämie für Elektroautos um 20% erhöht wird, um den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu fördern. Des Weiteren wurde die Kfz-Steuer für Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß angepasst, um Anreize für den Kauf von emissionsarmen Fahrzeugen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer breiteren Initiative zur Förderung der Elektromobilität und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr. Autokäufer sollten sich daher über die neuen Regelungen informieren, um von den aktuellen Vorteilen profitieren zu können.

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Mehr Transparenz beim Autokauf: Neue Informationen ab Mai für Neuwagenkäufer

Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Verbraucher vom 1. Mai an mehr Informationen vom Händler. Der Grund dafür ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Sie gilt bereits seit Ende Februar, sieht aber Übergangsfristen bis Anfang Mai vor. Mit der Regelung werden europarechtlichen Vorschriften umgesetzt.

Welche neuen Informationen erhalten Verbraucher künftig beim Kauf eines Autos? Alle Händler, die neue Autos verkaufen, müssen künftig ein Datenblatt mit umfassenden Informationen zum Energieverbrauch des Wagens beilegen. So sind zum Beispiel Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrmodi vorgesehen: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Autofahrern dabei helfen, ihren individuellen Energieverbrauch je nach Auto besser einzuschätzen. Ein neues Prüfverfahren, das WLTP-Verfahren, soll dabei deutlich realitätsnähere Daten liefern als das bisherige Verfahren namens NEFZ. Bei Elektroautos müssen zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben werden.

Änderungen bei CO2-Kennzeichnung: Was sich im Mai beim Autokauf ändert

Änderungen bei CO2-Kennzeichnung: Was sich im Mai beim Autokauf ändert

Was ändert sich bei den CO2-Farbskalen? Neuwagen werden wie auch jetzt in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: Von der besten Klasse A (grün) mit null Emissionen bis hin zu der schlechtesten Klasse G (rot). Grundlegend neu ist aber die Methodik, mit der Fahrzeuge eingestuft werden. So spielt das Gewicht des Autos künftig keine Rolle mehr. Bisher fielen Emissionen von schweren Autos bei der Einstufung in die Plakettenfarbe weniger ins Gewicht als bei kleinen Autos, da der CO2-Ausstoß ins Verhältnis zum Gewicht des Autos gesetzt wurde. Das soll sich nun ändern, was schwere Autos herabstufen wird.

Was ist sonst neu? Künftig soll es fünf Label geben, für jede Antriebsart eines. Damit sollen je nach Modell mehr relevante Einzelinformationen abgebildet werden. Im Fall von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen muss zum Beispiel nicht nur der gemischte Kraftstoffverbrauch ausgewiesen werden, sondern ergänzend auch der Energieverbrauch im reinen Elektro- und im reinen Verbrennerbetrieb. Freiwillig können die Label auch für Gebrauchtwagen verwendet werden.

Erfahren Verbraucher, mit welchen Kosten sie langfristig rechnen müssen? Ja. Im Pkw-Label werden demnächst auch die möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre ausgewiesen. Angenommen wird eine jährliche Strecke von 15.000 Kilometern. Weil die Entwicklung des CO2-Preises unklar ist, wird in drei verschiedenen Szenarien (50, 115 und 190 Euro je Tonne) gerechnet. Derzeit liegt der CO2-Preis bei nur 50 Euro. So soll einerseits verdeutlicht werden, dass es sich um Prognosen handelt, andererseits soll den Verbrauchern auch klar werden, wie teuer es werden kann. Damit können sie die langfristig anfallenden Kosten in ihre Entscheidung einbeziehen.

Was beabsichtigt die Politik mit der Verordnung? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagt, die Informationen zu neuen Pkw brächten mehr Transparenz beim Autokauf. Habeck betont: „Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.“ Sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeswirtschaftsministerium wollen die Verordnung nach Inkrafttreten überprüfen. Je nach Erfahrungen will das Ministerium im kommenden Jahr eine Anpassung vorschlagen.

Wie bewerten Experten die Änderungen? Der ADAC bezeichnet die Verordnung als „insgesamt gelungen“. Aufgeklärte Kaufentscheidungen im Interesse des Klimaschutzes würden auf diese Weise tatsächlich deutlich erleichtert. Positiv sei „insbesondere die farbliche Kennzeichnung nach dem absoluten CO2-Ausstoß“. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) lobt, dass die Vorgaben Klarheit für Hersteller und Händler brächten.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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