AfD vor dem OVG Münster: Alle Beweisanträge abgelehnt

AfD vor dem OVG Münster: Alle Beweisanträge abgelehnt

Die Alternative für Deutschland (AfD) sah sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit einer entscheidenden Niederlage konfrontiert. Alle Beweisanträge wurden abgelehnt, was die rechtliche Position der Partei in Frage stellt. Diese Entwicklung könnte weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft haben und das Kräfteverhältnis innerhalb des Parlaments verändern. Die Entscheidung des OVG Münster wird zweifellos kontrovers diskutiert und möglicherweise weitere juristische Schritte seitens der AfD nach sich ziehen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die politische Situation in den kommenden Tagen und Wochen entwickeln wird.

OVG Münster weist alle Beweisanträge der AfD im Verfassungsschutzstreit ab

OVG Münster weist alle Beweisanträge der AfD im Verfassungsschutzstreit ab

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck gab am Montag bekannt, dass die Anträge teilweise unerheblich seien und keine Beweise erbringen würden. Einige Anträge seien lediglich darauf ausgerichtet, die Prozessstrategie auszuspionieren. Andere wiederum seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz anzusehen und daher abzulehnen.

Die AfD scheiterte bereits am Morgen mit dem Versuch, dass die Beweisanträge mündlich vorgetragen werden. Der 5. Senat des OVG lehnte dies ab und ordnete an, dass die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll genommen werden. Es ging dabei um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, die besagten, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz politisch motiviert sei und die AfD antisemitisch sei.

Das OVG unterbrach die Sitzung bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Die Partei wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Verfassungsschützern in erster Instanz recht gegeben und ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Ein Urteil ist derzeit noch nicht absehbar, da Termine bis Juli angesetzt sind.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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