Ein Beschluss des Rates von Neuss sorgt für Aufsehen: Der Bauverein in Neuss wird keinen Verlustausgleich erhalten. Dies bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung für das Bauunternehmen gestrichen wird. Die Entscheidung wurde nach intensiver Debatte getroffen und stößt auf gemischte Reaktionen in der Gemeinde. Der Bauverein hatte zuvor um einen Ausgleich für erlittene Verluste gebeten, jedoch wurde dieser Antrag abgelehnt. Die Begründung für die Ablehnung beruht auf wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der aktuellen Haushaltslage der Stadt. Dieser Beschluss könnte weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Bauvereins und auf Bauprojekte in Neuss haben.
Debatte im Rat um finanzielle Unterstützung für den Bauverein in Neuss
Schon im Vorfeld der Ratssitzung war eine hitzige Debatte erwartet worden – und die sollte es auch geben. Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, wollten SPD und Grüne per Antrag erreichen, dass die Stadt ihrem Tochterunternehmen Bauverein finanzielle Hilfestellung gibt. Von einem Verlustausgleich „oder anderen Finanzierungsvorschlägen“ war in dem Antrag die Rede. Stadt und Bauverein sollten sich noch vor den Sommerferien so weit einig werden, dass zumindest ein erstes Projekt auf dem alten Alexianer-Areal in Angriff genommen werden kann: ein Mehrfamilienhaus-Komplex mit 86 Wohnungen – davon mehr als die Hälfte öffentlich gefördert.
Stadt und Bauverein streiten über Verlustausgleich für sozialen Wohnungsbau
Die Diskussion über die finanzielle Unterstützung des Bauvereins in Neuss sorgt für Kontroversen zwischen der Stadt und dem Bauverein. Der Antrag von SPD und Grünen zielt darauf ab, dass die Stadt finanzielle Unterstützung leistet, um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln. Dabei wird explizit auf einen Verlustausgleich und andere Finanzierungsvorschläge Bezug genommen. Die Vereinbarung zwischen Stadt und Bauverein vor den Sommerferien ist von großer Bedeutung, um das erste Projekt auf dem alten Alexianer-Areal zu realisieren: ein Mehrfamilienhaus-Komplex mit 86 Wohnungen, wovon mehr als die Hälfte öffentlich gefördert werden soll.
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