Das Startchancen-Programm für Schulen in NRW ist eine Initiative, die Umbauten, Sozialarbeit und eigene Ideen in den Mittelpunkt stellt, um die Bildungschancen von Schülern zu verbessern. Durch gezielte Maßnahmen sollen Schulen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützt werden, innovative Konzepte umzusetzen und auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schüler einzugehen. Dieses Programm bietet eine vielversprechende Möglichkeit für Schulen, ihre Lehrpläne anzupassen und neue Wege für eine erfolgreiche Bildung zu beschreiten. Mit einem Fokus auf soziale Unterstützung und modernisierte Infrastruktur verspricht das Startchancen-Programm, einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Schulsystems in NRW zu leisten.
Milliardenförderung für NRW-Schulen: StartchancenProgramm unterstützt benachteiligte Standorte
Ab dem kommenden Schuljahr werden bundesweit rund 4000 Schulen in „herausfordernden Lagen“ gezielt gefördert. In Nordrhein-Westfalen sind es 920 Schulen: Die ersten 400 starten im Sommer in das Programm, 520 weitere folgen 2025. „Herausfordernde Lagen“ sind Standorte, an denen es besonders viel Armut und besonders viele Kinder mit Migrationsgeschichte gibt. Die Schulen dort bekommen Geld für Umbauten, Sozialarbeit und eigene Initiativen. Grundschulen stehen im Fokus: Rund 60 Prozent aller Fördermittel gehen an sie.
NRW investiert Milliarden in Schulen in Notlagen
Das Startchancen-Projekt läuft über zehn Jahre. Der Bund wird über diese Zeit insgesamt – bundesweit – zehn Milliarden Euro bereitstellen. Davon fließen rund 2,3 Milliarden Euro nach NRW. Das Land Nordrhein-Westfalen selbst legt gemäß der getroffenen Vereinbarungen noch mal die gleiche Summe drauf. Also geht es unterm Strich um 4,6 Milliarden Euro Fördermittel für die NRW-Schulen, die es am nötigsten haben.
StartchancenProgramm in NRW: Neue Perspektiven für Schulen in herausfordernden Lagen
Das Land NRW hat all seine Schulen danach untersuchen lassen, wie ihre Schülerschaft sich zusammensetzt. So entstand der „Schulsozialindex“. Nun werden alle Grundschulen in den Schulsozialindexstufen 6 bis 9 und alle weiterführenden Schulen in den Sozialindexstufen 7 bis 9 in das Startchancen-Programm eingeladen. Die Einrichtungen werden aber nicht automatisch zu Startchancen-Schulen. Sie und ihre Schulträger – also die Städte und Gemeinden – müssen zustimmen.
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