Die Legalisierung von Cannabis hat in Nordrhein-Westfalen eine neue Wendung genommen. Die Landesregierung hat beschlossen, die Kontrolle über den Verkauf und Konsum von Cannabis auf die Kommunen zu übertragen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. NRW wird damit zum Vorreiter in der Dezentralisierung der Cannabis-Regulierung. Die Kommunen erhalten mehr Autonomie und Verantwortung in Bezug auf die Überwachung und Regulierung des Cannabismarktes. Diese Maßnahme wird voraussichtlich Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, Gesundheitssystem und Sicherheit haben. Es wird interessant sein zu beobachten, wie die einzelnen Kommunen mit dieser neuen Herausforderung umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen werden, um den Verkauf und Konsum von Cannabis kontrollieren und regulieren zu können.
NRW überträgt Kontrolle der Cannabislegalisierung auf Kommunen: Neue Verordnung klärt Zuständigkeiten
Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat die Frage danach, wer die zahlreichen Regeln der Cannabis-Legalisierung in der Praxis kontrollieren soll, geklärt. Laut der am Donnerstag veröffentlichten „Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis“ sollen künftig die Gemeinden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sein.
CannabisLegalisierung in NRW: Kommunen sollen künftig Ordnungswidrigkeiten im Besitz und Konsum überwachen
Demnach müssen sie künftig unter anderem kontrollieren, ob jemand mehr als die zulässigen Höchstmengen besitzt oder in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen Cannabis konsumiert. Auch sollen die Kommunen künftig Strafen verhängen, wenn Anbauvereine verbotenerweise für sich werben oder Sponsoring betreiben.
In der Verordnung, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es außerdem, das zuständige Gesundheitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) werde nun überprüfen, ob den Kommunen dadurch Kosten entstünden und ihnen deshalb ein entsprechender Belastungsausgleich rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung zustehe.
Die Städte hatten zuletzt scharfe Kritik an der Umsetzung der Legalisierung geübt. So sagte etwa Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: „Die vielen Sperrkreise um Kitas, Schulen, Spielplätze und Sportvereine, dann auch Gewächshäuser in Gärten oder auf Balkonen – diese detailreichen Regeln sollen die ohnehin stark geforderten Ordnungs- und Gesundheitsämter in den Städten jetzt zusätzlich kontrollieren können?“ Das werde in der Fläche und ohne Vorbereitungszeit und ohne mehr Personal nicht funktionieren.
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