Erwachsene Adoptivkinder klagen gegen Gründer Erwin Müller
In einem aufsehenerregenden Prozess klägen Erwachsene Adoptivkinder gegen den Gründer von Einrichtungen für behinderte Menschen, Erwin Müller. Die Kläger, die in den 1970er und 1980er Jahren in den Einrichtungen von Müller aufgewachsen sind, werfen dem Gründer Vorwürfe der Misshandlung und des Missbrauchs vor. Die Betroffenen berichten von schweren körperlichen und emotionalen Übergriffen, die sie während ihrer Zeit in den Einrichtungen erlebt haben. Der Prozess gegen Müller hat großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt und wirft Fragen über die Verantwortung von Einrichtungen für behinderte Menschen auf.
Erwachsene Adoptivkinder klagen gegen Gründer Erwin Müller: Pflichtteilverzicht auf den Prüfstand gestellt
Das Landgericht hat einen Vertrag auf den Prüfstand gestellt, in dem drei erwachsene Adoptivkinder auf ihren Pflichtteil verzichtet haben. Die Verhandlung soll am Montag um 14 Uhr beginnen.
„Wir greifen den Pflichtteilverzichtsvertrag an, weil wir ihn für sittenwidrig und formnichtig halten“, erklärte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten. Die drei Erwachsenen wollten sich nicht zu dem Fall äußern.
Der Anwalt Anton Steiner vertritt das Ehepaar Müller in dem Fall. Er erklärte auf Anfrage, dass laufende Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert würden.
Die Geschichte des Unternehmers Erwin Müller
Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten.
1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit.
1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.
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