Der Amokfahrer von Trier wird erneut zu lebenslangem Arrest verurteilt

In einem spektakulären Prozess hat das Landgericht Trier erneut den Amokfahrer von Trier, der am 5. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt einen blutigen Amoklauf verübte, zu lebenslangem Arrest verurteilt. Der Angeklagte, ein 52-jähriger Mann, hatte damals fünf Menschen getötet und viele weitere verletzt, als er sein Fahrzeug wissentlich in eine Menschenmenge lenkte. Die Staatsanwaltschaft hatte Höchststrafe gefordert, da die Tat besonders grausam und heimtückisch gewesen sei. Der Richter folgte dieser Forderung und verhängte die höchste Strafe, die das deutsche Strafrecht vorsieht.

Amokfahrer von Trier: Gericht verurteilt zu lebenslanger Haftstrafe

Amokfahrer von Trier: Gericht verurteilt zu lebenslanger Haftstrafe

Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten ist der Angeklagte erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Montag am Landgericht Trier sagte, der Angeklagte habe sich des sechsfachen Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes und mehrfachen versuchten Totschlags schuldig gemacht.

Der Richter bezeichnete die Tat als schreckliche Tat, die ganz Trier erschüttert hat und so viel Leid über viele Familien gebracht habe. Die Schwurgerichtskammer stellte zudem die bessondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossen psychiatrischen Klinik an.

Der Amokfahrer leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Daher sei er laut psychiatrischem Gutachten vermindert schuldfähig, sagte Hardt. Schuldunfähig bei der Tat sei er aber nicht gewesen.

Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Richter Hardt sagte, es liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Die Opfer waren bei dem Angriff völlig arg- und wehrlos. Der Mann gilt laut Gutachten als gemeingefährlich.

Das Urteil folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Amokfahrers hatte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik gefordert. Die Opferanwälte hatten sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen. Es müsse endlich einen Abschluss geben und Ruhe einkehren, sagten sie.

Uwe Köhler

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