Prozess in Mönchengladbach: Zahnärztin wird viel Geld betrogen
In der Stadt Mönchengladbach hat ein aufsehenerregender Prozess begonnen. Eine Zahnärztin aus der Region wird beschuldigt, Opfer eines groß angelegten Betrugs geworden zu sein. Der Fall wirft viele Fragen auf und hat für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt. Die Zahnärztin soll viele Tausende Euros verloren haben, nachdem sie einem betrügerischen Geschäft aufgesessen ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem oder den Tätern wissentliche Täuschung und wissentliche Bereicherung vor. Die Öffentlichkeit ist gespannt auf den Ausgang des Prozesses, der in den kommenden Wochen und Monaten weitergeführt wird.
Zahnärztin wird millionenschwer ausgeraubt - Prozess in Mönchengladbach startet am 21. Mai
Ein 53-jähriger Mann aus Mönchengladbach muss sich vor dem Landgericht verantworten, weil er einer Zahnärztin aus der Stadt finanziell ausgeplündert haben soll. Der Angeklagte soll sich bei der Dentistin als erfolgreicher Mitgründer einer Anwaltskanzlei ausgegeben haben.
Der Prozessauftakt ist am Dienstag, den 21. Mai, um 9.15 Uhr. Der Mann soll der Zahnärztin knapp 800 000 Euro innerhalb von vier Jahren abgeschwatzt haben, indem er ihr mitleiderregende Geschichten und Berichte von angeblichen schweren Schicksalsschlägen erzählte. Der Angeklagte soll sich als habilitierter Anwalt ausgegeben haben, der unverschuldet und nur vorübergehend in der Klemme stecke - zum Beispiel wegen Erkrankungen der Tochter oder wegen der Trennung von der Ehefrau.
Laut Anklage zahlte die Zahnärztin zwischen September 2017 und Ende Dezember 2021 in 69 Fällen insgesamt 790 000 Euro an den Mann. Dann ging die 57-Jährige zur Polizei. In einem Zivilprozess wurde der heute 53-Jährige bereits zur Rückzahlung von 728 000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Das Versäumnisurteil sei inzwischen rechtskräftig, bestätigte ein Gerichtssprecher. Der Beklagte war zur Verhandlung nicht erschienen.
In dem Strafprozess muss der Angeklagte mit einer Haftstrafe rechnen. Der Prozess beginnt am 21. Mai und soll klären, ob der Angeklagte tatsächlich die Zahnärztin finanziell ausgeplündert hat.
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