Klage gegen Amazon Prime Video: So können sich Kunden verteidigen

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Klage gegen Amazon Prime Video: So können sich Kunden verteidigen

Einige Kunden von Amazon Prime Video haben sich zu Wort gemeldet und Klage gegen den Streaming-Dienstleister erhoben. Der Grund dafür liegt in der unzugänglichen Abwicklung von Verträgen und der unerwarteten Vertragskündigung. Die Betroffenen fühlen sich von Amazon benachteiligt und möchten nun ihre Rechte durchsetzen. Doch wie können Kunden sich in einer solchen Situation verteidigen?

In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, wie Sie Ihre Rechte als Kunde von Amazon Prime Video wahren können, wenn Sie von einer unerwarteten Vertragskündigung betroffen sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen den Streaming-Dienstleister wehren können und Ihre Interessen als Kunde durchsetzen.

Amazon Prime Video: Klage gegen Werbung im Stream

Kunden können sich gegen Amazon Prime Videos WerbeÜberraschung wehren.

Inhalt des Artikels

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Was genau hat Amazon gemacht?

Amazon hat im Februar begonnen, in begrenztem Umfang Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebots zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, kann für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prime Video Ad Free abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen.

Warum hält die Verbraucherzentrale Amazons Vorgehen für rechtswidrig?

In der Bekanntmachung der Klage heißt es, Amazon habe zusätzliche Werbung einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen eingeführt. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, vertritt die Ansicht, dass derartige Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages aber nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich seien. Deshalb sei das Vorgehen rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher, sagt er.

Wer kann gegen diesen Schritt klagen?

Der Klage könnten sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben, so Hummel. Neben Privatpersonen betrifft das auch kleine Unternehmen. Dabei ist es egal, ob Amazon-Kunden das Zusatz-Abo abgeschlossen haben oder nicht. Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen, sagt Hummel.

Wie kann man sich der Sammelklage anschließen?

Das geht über die Seite des Bundesamts für Justiz. Hier ist eine Anmeldung ins Klageregister online möglich. Außerdem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen bei Bedarf Unterstützung an, heißt es.

Was passiert, wenn die Klage Erfolg hat?

Sollte die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr, erklärte Hummel. Der Experte rechnet aber mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren.

Was sagt Amazon?

Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.

Was können unzufriedene Kunden von Prime Video ansonsten tun?

Verbraucher können den Streamingdienst auch einfach wechseln. Die Mitgliedschaft bei Prime Video kann unkompliziert und jederzeit bis 48 Stunden vor der nächsten Abrechnung gekündigt werden. Alternativen gibt es dabei zuhauf: Bei Netflix etwa gibt es das Basis-Abo mit Werbung schon für 4,99 Euro. Um Geld zu sparen, kann es ohnehin klug sein, einen Streaming-Dienst nicht das ganze Jahr über zu abonnieren, sondern nur einige Monate und in dieser Zeit alle besonders interessanten Angebote zu schauen.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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