Antrag auf Förderung für Denkmalpflege in Kerken stellen.

Förderung beantragen für Denkmalpflege in Kerken​

Die Gemeinde Kerken bietet ab sofort die Möglichkeit, Fördermittel für die Denkmalpflege zu beantragen. Damit sollen historische Gebäude und Denkmäler in der Region erhalten und renoviert werden. Die Förderung ist sowohl für private Eigentümer als auch für öffentliche Einrichtungen verfügbar, die sich für die Erhaltung des kulturellen Erbes engagieren. Interessierte können ab sofort Anträge einreichen und von finanzieller Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen und Restaurierungsarbeiten profitieren. Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung des Denkmalschutzes in Kerken und trägt dazu bei, die kulturelle Vielfalt der Region zu bewahren.

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Euro Förderung für Denkmalpflege in Kerken bereitgestellt - Jetzt Anträge einreichen!

Durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Jahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 7500 Euro zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalförderung) bereitgestellt worden. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Kerken nochmals mit einem Betrag von 5000 Euro aufgestockt, so dass insgesamt 12.500 Euro zur Verfügung stehen. Gefördert werden kleinere Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz, das heißt Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen (zum Beispiel Fenster- und Fassadenanstricharbeiten, Restaurierung von Fenstern oder Türen) oder Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes, beispielsweise Austausch von Kunststofffenstern/-türen gegen Holzfenster/-türen in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung.

Auch Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial können gefördert werden. Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen zum Beispiel Erneuerung der Heizungsanlage oder Elektroanlagen und Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz, etwa Austausch von restaurierbaren Fenstern oder Türen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Förderobjekt ein eingetragenes Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz NRW ist oder für das Gebäude der vorläufige Schutz nach Denkmalschutzgesetz NRW angeordnet wurde und die endgültige Unterschutzstellung bis zum Abschluss der Maßnahme voraussichtlich erfolgen wird oder das Objekt in einem Denkmalbereich liegt und die geplante Maßnahme den Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung betrifft. Mit der Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Gemeinde Kerken stockt Förderung für Denkmalpflegemaßnahmen auf Euro auf - Jetzt bewerben!

Fördermittel können ab sofort bei der Gemeinde Kerken beantragt werden. Dem Antrag sind ein Angebot und eine Kurzbeschreibung der Maßnahme beizufügen. Den Antragsvordruck sowie ein Leitfaden zur Pauschalförderung gibt es im Downloadbereich. Antragsberechtigt sind Private und Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Gesamtsumme aller beantragten Zuschussmaßnahmen. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind bis zum 30. November durchzuführen. Ansprechpartner bei der Gemeinde Kerken sind Cordula Vins, Telefon 02833 922-101 und Florian Niewerth, Telefon 02833 922-190, E-Mail: [email protected].

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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