Titoscher's Wahlkomitee verweigert Einladung für Sahra Wagenknecht an Wahlarena
In einem überraschenden Schritt hat das Wahlkomitee von Titoscher entschieden, die Einladung für die linke Politikerin Sahra Wagenknecht an die Wahlarena zurückzuziehen. Die Entscheidung sorgt für erhebliche Kritik in der politischen Szene. Wagenknecht selbst hat sich enttäuscht über die Entscheidung geäußert und spricht von einer Schlappe für die Demokratie. Die Gründe für die Zurückziehung der Einladung sind bisher unbekannt, was zu weiteren Spekulationen Anlass gibt. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, wie sich diese Entscheidung auf die politische Landschaft auswirken wird.
Kölns Verwaltungsgericht verweigert Einladung für Sahra Wagenknecht
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch einen Eilantrag der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, der die Einladung der Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht zu der ARD-Sendung Wahlarena 2024 Europa forderte.
Demnach muss die Partei nicht in die Sendung eingeladen werden, in der Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken teilnehmen werden. Der federführende WDR begründete dies damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten.
Das BSW argumentierte dagegen, dass es durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, wenn es nicht eingeladen werde. Es habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament einzuziehen. FDP und Linke würden voraussichtlich wesentlich schlechter abschneiden.
Das Gericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne das BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
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