Cannabis-Konsum in Deutschland: Eine Legalisierung mit vielen Unwägbarkeiten
Seit April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Doch das umstrittene Gesetz hat auch zahlreiche Fallstricke mit sich gebracht – etwa den hohen Arbeitsaufwand bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in der rückwirkenden Bearbeitung zahlreicher Fälle oder die Frage, unter wie viel Einfluss der Droge man noch ans Steuer darf.
Neue Grenzwerte für Autofahrer
Vor rund einer Woche hatte der Bundestag neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer beschlossen. Demnach liegt der neue Grenzwert künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blut. Derzeit liegt jener Grenzwert noch bei einem Nanogramm pro Milliliter im Blut.
Wer dann künftig über dem neuen Grenzwert liegt und erwischt wird, dem drohen Geldbußen und Fahrverbote. Doch festzustellen ist jedoch gar nicht so einfach: Zwar kann etwa bei einer Verkehrskontrolle mittels eines Schnelltests festgestellt werden, ob etwa ein Autofahrer Cannabis konsumiert hat. Feststellen kann der Test aber nicht, wie hoch der Wert ist, eine Blutabnahme ist notwendig.
Sorge um den Straßenverkehr
„Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung spricht sich für schärfere Regelungen im Straßenverkehr aus“, so die Stadt Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion. Die Stadt ist besorgt um den Straßenverkehr, da es immer wieder zu Unfällen mit Verletzten kommt, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen.
Kontrolle durch die Polizei
Für die Kontrolle von Autofahrern und Radfahrern ist die Polizei zuständig. An ihrer Arbeit hat sich nach eigenen Angaben seit Einführung der Cannabis-Legalisierung wenig geändert: „Wir haben schon immer Schnelltests durchgeführt, wenn wir den Verdacht hatten, dass jemand unter Drogeneinfluss steht und haben dann eine Blutabnahme veranlasst. Das ist bereits jetzt gelebter Alltag“, sagte ein Polizeisprecher.
„Das Gesundheitsministerium NRW erarbeitet aktuell noch Umsetzungsregelungen zu Fragen der Überwachungen von Clubs beziehungsweise Anbauvereinen“, teilte die Stadt Krefeld auf Anfrage mit. Wie also auch hier die Kontrolle der Anbauvereine erfolgen kann, darüber könne erst nach Bekanntwerden der Zuständigkeiten eine Aussage getätigt werden.
Ratlosigkeit bei Krefelder Anbauvereinigung
„Wir stehen schon seit April in den Startlöchern und warten, dass es losgeht“, sagt Michael Zoller, Gründer des Cannabis Social Clubs Krefeld (CSC). Eine Anbaufläche mit Halle in Tönisberg haben er und seine Mitstreiter bereits angemietet und bereiten diese nun vor. Doch wann er die Lizenz für den Club beantragen kann – und vor allem wo – weiß er nicht: „Wir müssen zum Beispiel auch ein Führungszeugnis vorlegen. Das Land hat uns aber noch nicht mitgeteilt, bei welcher Behörde das alles angesiedelt sein wird.“
Laut Zollers Aussage handhabt das jedes Bundesland anders. „Der 1. Juli als Start für einen Cannabisclub könnte nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden.“
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