EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein
Die Europäische Kommission hat eine offizielle Untersuchung gegen den US-amerikanischen Technologiekonzern Apple eingeleitet. Der Vorwurf lautet, dass Apple gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen haben soll. Konkret geht es um die App-Store-Politik des Unternehmens, die nach Ansicht der EU-Kommission möglicherweise wettbewerbswidrig ist. Die Kommission wird nun prüfen, ob Apple tatsächlich gegen die Regeln verstoßen hat und welche Konsequenzen daraus resultieren könnten. Diese Entwicklung könnte für Apple gravierende Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf seine Märkte in der EU.
EU-Kommission ermittelt gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen die neuen Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkommt, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App Store gebührenfrei leiten zu lassen.
„Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Neue Regeln für Gatekeeper
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Zweifel an Apples Kerntechnologiegebühr
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum.
Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.
Strafen drohen
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
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