Rentenalter für Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen wird angehoben
Die Regierungsparteien CDU und Grüne in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine moderate Anhebung des Rentenalters für Feuerwehrleute geeinigt. Statt wie ursprünglich geplant um zwei Jahre auf 62 Jahre, wird das Rentenalter um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben.
Starke Kritik von Gewerkschaften und Sachverständigen hatte zuvor eine Anhebung um zwei Jahre verhindert. Die Fraktionen von CDU und Grünen teilten am Dienstag (25. Juni 2024) mit, dass sie sich auf einen Kompromiss geeinigt haben, der eine moderate Anhebung um ein Jahr vorsieht.
Übergangsregelung für bestimmte Jahrgänge
Die Jahrgänge 1966 und 1967 bleiben von der Anhebung ausgenommen. Für die Jahrgänge 1968 bis 1970 wird die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1971 oder später geboren wurde, für den gilt dann die Altersgrenze von 61 Jahren.
Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Julia Höller, begründete die Entscheidung damit, dass Feuerwehrleute aufgrund der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung früher in den Ruhestand gehen sollten. „Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr von 60 auf 61 vertretbar.“
Die Entscheidung soll den Feuerwehrleuten eine frühere Ruhestandsphase ermöglichen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen.
Schreibe einen Kommentar