Ab heute werden Anträge für Cannabis-Clubs im NRW akzeptiert: Wie viele Vereine werden genehmigt?
Ab sofort können Interessenten Anträge für Cannabis-Clubs im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) stellen. Diese Neuregelung ermöglicht es Vereinen, sich offiziell als Cannabis-Clubs zu etablieren und kontrollierte Cannabis-Abgabe anzubieten. Die Landesregierung NRW will damit eine gesetzliche Lücke schließen und die Sicherheit für Konsumenten erhöhen. Doch die Frage bleibt, wie viele Vereine tatsächlich genehmigt werden. Die Zulassungskriterien sind streng, und nur Vereine, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben eine Chance auf eine Genehmigung. Wir werden die Entwicklung dieser neuen Regelung genau beobachten und berichten über die ersten Antragsteller.
NRW ermöglicht bis zu 3000 Cannabis-Anbauvereinigungen: Regulierung schreitet voran, aber Fragen bleiben offen
Das Land Nordrhein-Westfalen will nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis zu 3000 Cannabis-Anbauvereinigungen zulassen und das Genehmigungsverfahren den Bezirksregierungen übergeben. Dort sollen zusätzliche Stellen geschaffen werden, die laut Ministerium aus Gebühren der Vereine bezahlt werden sollen.
Im Gesundheitsausschuss des Landtags hatte Staatssekretär Matthias Heidmeier am Mittwoch bereits klargemacht, dass die Anbauvereinigungen den Behörden viel Arbeit machen werden: „Wir haben es mit einem kostenpflichtigen Inhalt komplizierten neuen Antragsverfahren zu tun, müssen ganz vielschichtige Aspekte berücksichtigen und nicht nur den Gesundheitsschutz in besagtem Antragsverfahren berücksichtigen.“
Wann die erste Anbauvereinigung tatsächlich an den Start geht, sei unklar: Ab dem 1. Juli könne man erst mal einen Antrag stellen. Der werde dann von der zuständigen Bezirksregierung geprüft. „Wir gehen davon aus, dass wenn wir rechnen, dass pro 6.000 Einwohner grundsätzlich eine Anbauvereinigung möglich ist, dass maximal 3.000 Anbauvereinigungen in Nordrhein-Westfalen künftig existieren werden“, so Heidmeier. Ob es überhaupt zu so vielen Anträgen komme, sei unklar.
Chaos vor Start der Cannabis-Clubs
In NRW herrscht Chaos vor Start der Cannabis-Clubs. Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.
Die Kommunen, die mit ihren Ordnungsämtern bereits die Regeln für das Kiffen im Alltag kontrollieren müssen, sahen bei den Anbau-Vereinigungen das Land in der Pflicht. Die Zuordnungen sollen in einer Verordnung festgezurrt werden, die am Donnerstag noch ausstand.
Kritik an der Verzögerungstaktik
„Die verspätete Verordnung zur Regelung von Cannabis-Anbauvereinigungen ist ein klares Zeichen der Verzögerungstaktik von Minister Laumann und der Landesregierung“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schneider: „Obwohl Anträge ab 1. Juli gestellt werden können, ist völlig unklar, wann Genehmigungen erteilt werden und Cannabis tatsächlich verfügbar sein wird – das könnte noch Monate dauern“, kritisierte Schneider. Positiv sei lediglich, „dass nun endlich Klarheit über die Zuständigkeiten besteht und die Kommunen nicht belastet werden.“
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