Der Rat von Sonsbeck beschließt Maßnahmen gegen den Verkehrslärm
In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat von Sonsbeck entschieden, Maßnahmen gegen den Verkehrslärm zu ergreifen. Die stetig wachsende Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr hat die Bürger von Sonsbeck längst zum Thema gemacht. Durch die Überlastung der Straßeninfrastruktur sind die Anwohner in der Region von erheblichen Lärmbelästigungen betroffen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Rat von Sonsbeck jetzt eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die den Lärmschutz in der Region verbessern sollen. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen steht die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, um den Verkehrslärm zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern.
Sonsbecker Rat beschließt Maßnahmenplan gegen Lärm von Straßenverkehr
Nachdem die wiederholte Bürgerbeteiligung äußerst erfolgreich durchgeführt werden konnte, hat der Sonsbecker Rat am Dienstagabend den dazugehörigen Lärmaktionsplan einstimmig beschlossen.
Der Lärmaktionsplan enthält neben den Hauptlärmquellen in der Gemeinde auch Vorschläge, wie die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr reduziert werden könnte. Politik und Verwaltung erhoffen sich von dem Lärmaktionsplan mehr Rückenwind bei Gesprächen mit Straßen NRW.
Die Gemeinde wurde, wie berichtet, zum ersten Mal von der Bezirksregierung Düsseldorf dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Als Basis dienten Messungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv), die jedoch lediglich entlang der Hochstraße und A 57 zu hohe Geräuschpegel festmachen.
Bürgerbeteiligung erfolgreich
Doch auch die Bürger konnten in einer Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Wahrnehmung äußern. In der ersten Runde fiel die Resonanz sehr gering aus. Der Rat entschied daher in seiner Mai-Sitzung, die Bürgerbeteiligung nochmals zu wiederholen.
In der zweiten Runde gaben dann zahlreiche Anwohner an, wo und inwiefern sie sich von Lärm belästigt fühlen. Die Angaben machten zudem deutlich: Neben Hochstraße und A 57 werden auch die Marienbaumer Straße in Labbeck und der Hamber Dyck in Hamb als belastende Lärmquellen empfunden.
Gegenmaßnahmen
Als Gegenmaßnahmen schlägt die Verwaltung im Lärmaktionsplan vor, Tempo 30 auf der Hochstraße auf einer Strecke von der Kevelaerer Straße bis zur Weseler Straße auszudehnen. Zudem wird die Errichtung eines baulichen Lärmschutzes entlang der Autobahn sowie die Sanierung schadhafter Fahrbahnoberflächen empfohlen.
Alle Straßen, die als Hauptlärmquellen erachtet werden, liegen jedoch nicht in kommunaler Zuständigkeit, sondern in der von Straßen NRW beziehungsweise Autobahn GmbH.
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